Besten Datenschutz erhalten Sie nur noch bei selbst finanzierter Therapie!
Ja, es ist einfach nur traurig, wie verantwortunsglose und korrupte Politiker heimlich scheibchenweise durch Gesetzesänderungen den Datenschutz im Gesundheitswesen aufheben. Wie immer, wenn wir Bürger betrogen werden sollen, steht am Anfang ein Narrativ: Die Einführung von mehr IT im Gesundheitswesen soll für den Patienten alles viel bequemer, für die Ärzte alles effizienter und für die Krankenkassen alles kostensparender machen.
Tatsache ist, dass Ihre Daten auf der Gesundheitskarte von viel mehr Menschen ausgelesen werden darf, als Sie möchten, dass die Ärzte über Datenpannen und Haftungsrisiken empört sind und dass die Krankenkassen ihre Gesundheitsdaten pseudonymisiert weiter verkaufen dürfen. – Für Sie bedeutet das gerade bei Psychotherapie: Besser Sie finanzieren Ihre Therapie selbst, damit keine Daten über Sie gesammelt werden können, die Ihnen später massiv schaden können!
Sie können nicht glauben, was ich in der Einleitung geschrieben habe?
Ja, ich verstehe Ihre Zweifel! – Ich konnte diese Ungeheuerlichkeiten ja zunächst auch nicht glauben!. Aber ich habe meine Informationen aus zuverlässigen Quellen. Rücksichtslos und Schritt für Schritt werden unsere Rechte auf Schutz unserer sensiblesten Daten – den Gesundheitsdaten – aufgeweicht bis nichts mehr übrig bleibt. Im Folgfenden finden Sie alles genau belegt:
Lesen Sie die Artikelserie zum Thema im Heise-Verlag in der Rubrik „Telepolis“.
- Der fleißige Herr Spahn: Mit Vollgas gegen den Datenschutz (Implantateregister-Errichtungsgesetz)
- Wie-man-Datenschutzabbau-als-Versorgungsinnovation-framet (Das digitale Versorgungs-Gesetz)
- Wie man Datenschutzabbau als Qualitätssicherung framet (Terminservice- und Versorgungsgesetz)
- Spahn will auch die Daten von Nicht-Infizierten (Pandemiegesetz zu Corona)
- ePA-Datengesetz: Sie haben den Affen übersehen! (das ePA-Datengesetz)
- Den obersten Datenschützer und 73 Millionen Bürger ausgetrickst
Und lesen Sie hier die Beiträge des IT-Sicherheitsexperten Mike Kuketz auf seinem Blog:
Sogar das deutsche Fernsehen brachte einige sparsame Beiträge zum Thema:
- Hier und Heute: Der gläserne Patient
- ZDF-Zoom: Der gläserne Patient – Daten in Gefahr
- ZoomIn: Der gläserne Patient – Sind unsere Daten in Gefahr?
Und beachten Sie die auf YouTube veröffentlichten Vorträge des ChaosComputerClub, der mehrfach nachweisen konnte, dass nicht einmal die als „sicher“angepriesenen IT-Konzepte im Gesundheitswesen die zugesicherte Sicherheit aufwies und leicht gehackt werden konnte!
- 35C3 – All your Gesundheitsakten belong to us
- 36C3 - "Hacker hin oder her": Die elektronische Patientenakte kommt!
Aber das ist noch nicht alles! Zurzeit fehlt nur nioch die Zustimmung des Bundesrat zu einem Gesetz, das den gesetzlichen Krankenkassen erlaubt, Gesundheitsdaten pseudonymisiert an Akteure der Gesundheits-Industrie, Pharma-Industrie und andere Versicherungen zu verkaufen.
Zwei verschiedene Dinge: elektronische Patientenakte / elektronische Gesundheitskarte
Die elektronische Patientenakte wird zentral auf einem Server gespeichert. Diese Speicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie zustimmen, darf der Arzt oder Therapeut Ihre Daten aus einer Behandlung in der Patientenakte speichern.
Ihre bisherige Versichertenkarte wandelt sich in eine elektronische Gesundheitskarte. Auf dieser wird ein Teil Ihrer Gesundheitsdaten gespeichert. Ferner wird dort eine Art Inhaltsverzeichnis angelegt über alle Daten, die in Form der elektronischen Patientenakte zentral auf einem Server gespoeichert sind. Ferner gibt es ein Rechte-System auf dieser Gesundheitskarte, mit dem Sie z.B. dafür sorgen können, dass Ihr Apotheker nicht erfährt, dass Sie an einer Psychotherapie teilnehmen.
Die neue elektron. Gesundheitskarte ist Betrug
Noch im Jahr 2020 erhalten Sie Ihre neue elektronische Gesundheitskarte, die dann ab dem 01. Januar 2021 gilt. Und die bringt gleich klammheimlich den nächsten Beschiss mit sich:
Gesetzlich vorgeschrieben ist war, dass der Versicherte bestimmen kann, welche Erbringer von Leistungen im Gesundheitswesen auf welche dort gespeicherten Daten zugreifen können, dies auch jederzeit mit Hilfe seines Arztes verändern kann und auch Daten darauf löschen kann.
Weil aber das im vorigen Abschnitt beschriebene Rechte-System technisch zurzeit noch nicht umgesetzt werden konnte, sondern voraussichtich erst ab 2022, können Sie nicht, wie ursprünglich vorgesehen, einmal dort gespeicherte Daten widerrufen!
Daher meine dringende Empfehlung:
Lassen Sie sich von Ihrem Arzt oder Therapeuten zusichern, dass definitiv nichts über Sie in der elektronischen Patientenakte gespeichert wird und auch nichts auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert wird!
Echten Datenschutz können Sie nur bei selbst finanzierter Therapie erhalten!
Freie Ärzte, Psychotherapeuten und Heilpraktiker haben keinen Kassensitz und bieten Ihre Leistungen in hartem Wettbewerb des Marktes an. Mit Krankenkassen haben sie keine Verbindung und tauschen daher keine Daten aus.
Möchten Sie Beamter werden?
Wenn Sie ins Beamtenverhältnis übernommen werden wollen und Sie hatten eine Psychotherapie, die in der Patientenakte steht, werden Sie keinen Erfolg haben.
Beamten-Anwärter werden in der Regel durch einen Amtsarzt gesundheitlich überprüft. Dazu wird er ggf. um eine Schweigepflicht-Entbindung bitten und Kontakt mit Ärzten und Krankenkassen aufnehmen, um ein vollständiges Bild zu bekommen. Das Verschweigen kleinerer Therapien wie z.B. zur Bewältigung von Prüfungsangst wird schon mal verziehen. Schwerwiegendere psychische „Störungen“ wie z.B. „Persönlichkeitsstörungen“ oder Psychosen bedeuten aber das Aus für die Verbeamtung.
Wenn vorhandene oder zurückliegende relevante psychische Probleme bekannt werden, kann das zur Entlassung führen. Eine Lösung sind privat bezahlte Beratungs- oder Therapiestunden bei approbierten
Psychotherapeuten oder bei Heilpraktikern für Psychotherapie, denn sie werden auch bei einer Recherche nicht bekannt.
Möchten Sie eine Berufsunfähigkeits-Versicherung oder ähnliche Versicherungen abschließen?
Dann wird in Ihrem Antrag auf Versicherung immer danach gefragt, ob Sie Vorerkrankungen hatten und bereits deshalb in Behandlung waren. Wenn Sie eine Behandlung verschweigen – besonders wenn es Psychotherapie war – und diese Behandlung ist wegen der Finanzierung durch die Krankenkasse aktenkundig geworden, dann ist Ihr ganzer Versicherungsschutz wertlos.
Oder die Versicherung bemerkt aufgrund ihrer eigenen Recherchen vor Vertragsabschluss Ihre Falschangabe und verweigert den Vertragsabschluss.
Da es offensichtlich der Wille der Lobbyisten und unserer Politiker ist, dass Ihre Gesundheitsdaten pseudonymisiert weiter verkauft werden können (eine Pseudonymisierung ist gerade bei Gesundheitsdaten sehr leicht rückgängig zu machen), kann die vorbeschriebene Problematik demnächst auch auf Sie zu kommen, wenn Sie eine Kfz-Versicherung abschließen wollen oder eine Haftpflicht oder…
Wie ich mit Ihren Gesundheitsdaten umgehe
Von Anfang meiner Praxis an habe ich mich intensiv für bestmöglichen Datenschutz engagiert. Dabei nützten mir natürlich meine IT-Kenntnisse aus früherer Selbstständigkeit, um eine zuverlässige und sichere IT-Organisation meiner Praxis aufzubauen.
Die ersten beiden Maßnahmen waren, dass alle Therapieunterlagen in Papierform in einem verschließbaren Stahlschrank untergebracht werden. Alle elektronischen Unterlagen werden auf einer tragbaren Festplatte gespeichert, die mit einer der weltbesten Verschlüsselungs-Software verschlüsselt ist.
Da ich oft auch von unterwegs aus angerufen werde und Therapie-Termine vergeben muss, ist es erforderlich, dies über ein Smartphone zu erledigen. Dort aber lauert normaler Weise Google als Datenkrake. – Bei mir nicht! Auf meinem Smartphone läuft das alternative Betriebssystem LineageOS und Google kommt mir da nicht drauf. Und die Therapie-Termine sind natürlich nicht im Google-Kalender gespeichert, sondern auf einem von mir betriebenen Nextcloud-Server.
Die nächste Maßnahme war, die gesamte IT auf Linux umzustellen, da ab Windows-7 der Datenschutz nicht mehr sicher gestellt werden kann! Die wenigen Windows-Programme, die ich noch benötige, laufen in einer sogenannten „Virtual Machine“, von der aus keine Internetverbindung möglich ist.
Alle personenbezogenen Daten, also auch die gesamte eMail-Korrespondenz und auch meine Buchhaltung, in der ja ebenfalls solche Daten anfallen,
liegen ebenfalls auf dieser verschlüsselten Festplatte. Und auf meinen Computern liegen daher niemals personenbezogene Daten.
Von allen meinen Computern und von der verschlüsselten Festplatte erstelle ich regelmäßig Backups, die auf einem RAID-1-Laufwerk gespeichert werden. Die Verschlüsselung bleibt auch dort erhalten. Im Fall des Falles wäre ein Ausfall innerhalb einer Stunde behoben.
Die Backups werden von einem Computer erstellt, der nicht mit dem Internet verbunden ist und garantiert keine Schadsoftware hat. Folglich kann eine Schadsoftware oder ein Verschlüsselungstrojaner keinen Schaden anrichten.
Dieser strenge Datenschutz setzt sich auch bei der Bezahlung meiner Leistungen fort: Ich akzeptiere vorwiegend Barzahlung in meiner Praxis. Neugierige Bank-Mitarbeiter können also keine Überweisungen für Psychotherapie-Leistungen zu Gesicht bekommen.
Ach ja, die Aufbewahrungsfristen: Aufgrund gesetzlicher sowie haftungsrechtlicher Vorgaben bin ich verpflichtet, alle personenbezogenen Daten zehn Jahre lang aufzubewahren. Ca. 6 Monate nach einem Therapie-Ende vernichte ich die Papier-Unterlagen in meinem Sicherheits-Schredder und archiviere die elektronischen Unterlagen auf verschlüsselten DVDs. Diese werden nach 10 Jahren in der Mikrowelle (schöne Licht-Effekte gratis) oder im Schredder vernichtet.
Und was ist mit der Schweigepflicht?
Heilpraktiker unterliegen in ganz ähnlicher Weise der Schweigepflicht, wie Ärzte, Psychotherapeuten, Rechtsanwälte und Notare auch. Nur vor Gericht dürfen Sie sich nicht auf ihre Schweigepflicht berufen, sondern müssen aussagen.
Ich nehme meine Schweigepflicht sehr ernst. Schon das erste Telefonat mit Ihnen, in dem Sie wegen eines ersten Gespräch anfragen, fällt unter die Schweigepflicht!