Seit Mitte August 2017 läuft eine Hetzkampagne zur Abschaffung des Heilpraktikerberuf. Diese Kampagne war schon länger in Vorbereitung und ist wohl im August 2017 in die „scharfe Phase” getreten: Quer durch alle Medien wird von einer Runde selbst ernannter „Experten”, dem Münsteraner Kreis berichtet, der in seinem „Münsteraner Memorandum” die Abschaffung des Heilpraktikerberufs fordert.
Die auf diese Weise verbreiteten Verleumdungen und Verunglimpfungen eines kompletten Berufsstands mit derzeit ca. 100.000 Heilpraktikern zeigt leider Wirkung: Erstmalig werde ich von Interessenten im Erstgespräch skeptisch nach meiner Qualifikation, meiner Ausbildung und nach meinen Fähigkeiten gefragt, Psychotherapie überhaupt anbieten zu können und zu dürfen.
Wenn ich die Zeit und das Geld dazu hätte, würde ich bereits jetzt die o.g. „Münsteraner Experten”, Vertreter der Ärzteschaft und der Psychotherapeuten wegen Verleumdung, übler Nachrede, Geschäftsschädigung usw. verklagen!
Erfahren Sie hier mehr über die Hintergründe, die Ihnen in anderen Medien verschwiegen werden:
Klicken Sie auf die Titel, um die zugehörigen Texte zu sehen.
Schwarze Schafe gibt es in jedem Beruf
Wenn es Ärzte gibt…
…die durch grobe „Kunstfehler” den Tod von Menschen verursachen, Patientinnen vergewaltigen oder Abrechnungsbetrug begehen oder die sich vom freundlichen Pharma-Referenten (z.B. mit „Anwendungsstudien”) korrumpieren lassen, kommt niemand ernsthaft auf die Idee, den Arztberuf zu verbieten oder abzuschaffen.
Wenn es Psychiater gibt…
…die durch grob fehlerhafte und der ärztlichen Kunst widersprechende Gutachten dafür sorgen, dass Menschen Jahre oder Jahrzehnte ihres Lebens in der Psychiatrie verbringen müssen (z.B. Gustl Mollath), kommt dennoch niemand ernsthaft auf die Idee, den Beruf des Psychiaters zu verbieten oder abzuschaffen.
Wenn es Krankenhäuser gibt…
…in denen jährlich ca. 15.000 Menschen durch katastrophale Hygienemängel (Personalmangel, Leistungsdruck, Profit-Sucht) grob fahrlässig mit MRSA und anderen Erregern infiziert und dauerhaft schwer geschädigt werden oder zu Tode kommen, wird dennoch niemand ernsthaft auf die Idee kommen, Krankenhäuser zu schließen und abzuschaffen.
Wenn es Krankenpfleger gibt…
…die in Ausübung ihres Berufs mit Vorsatz zahlreiche Menschen töten, so wird dennoch niemand ernsthaft auf die Idee kommen, die Pflegeberufe abzuschaffen.
Wenn es Heilpraktiker gibt…
…die in grober Überschreitung ihrer gesetzlich begrenzten Kompetenzen und entgegen der Sorgfaltspflicht z.B. fahrlässig Krebsbehandlungen durchführen und Menschen zu Tode bringen, müsste ebenfalls eigentlich niemand auf den Gedanken kommen, allen Heilpraktikern die Berufsausübung zu verbieten und den Beruf des Heilpraktikers abzuschaffen. — Eigentlich!
Der Münsteraner Kreis und sein „Münsteraner Memorandum”
„Uneigentlich” fordert aber der Deutsche Ärztetag 2017 in Freiburg, fordern mehrere Vertreter der ärztlichen Berufsverbände sowie die Bundes-Psychotherapeutenkammer und einige mehr die Abschaffung des Heilpraktikerberufs! Aufgehetzt wurden Ärzte und Psychotherapeuten zuletzt durch ein Grüppchen selbsternannter Experten, der „Münsteraner Kreis”. (Bloß weil jemand „Professor” ist, ist er noch lange n icht zugleich auch „Experte”!)
Dieses Grüppchen verfasste ein Pamphlet - genannt „Münsteraner Memorandum”, das aufgrund seiner raffinierten Tatsachen-Verdrehungen, Falschdarstellungen und manipulativen Schlussfolgerungen letztlich zu nur zwei Vorschlägen kommt, von denen einer doch bitte von Politikern mittels entsprechender Gesetzgebung verwirklicht werden soll. Das Perfide dabei ist, dass beide Vorschläge letztlich dazu führen, dass es keine Heilpraktiker mehr geben wird!
Der eine Vorschlag führt dazu, dass ein Heilpraktiker in seinen Befugnissen derart stark beschnitten wird, dass sein Beruf den Sinn verliert. Der andere Vorschlag beinhaltet die komplette Abschaffung, weil der Status Heilpraktiker dann nur noch in Kopplung mit anderen Heilberufs-Ausbildungen gelten darf.
Das Medien-Echo – wie sich die Hetz-Kampagne verbreitet
Wie zu erwarten war, verbreiteten u.a. zunächst die an die Ärztschaft gerichteten Medien wie z.B. das Deutsche Ärzteblatt und die Deutsche Ärztezeitung dieses Memorandum. Der Titel dort, »Heilpraktikerwesen: Selbstbestimmung und Gefahr« zeigt bereits, dass sich hier die Berufsgruppe der Ärzte anmaßt, über eine anderen Berufsgruppe zu urteilen und deren Tätigkeit zumindest teilweise als „gefährlich” darzustellen. Man macht sich bereits in der Berichterstattung die Meinung des Münsteraner Kreises zu eigen. – Wie wäre es, wenn in einem Heilpraktiker-Magazin mit hoher Auflage in gleicher Weise gegen die Ärzteschaft Stimmung gemacht würde? Anlässe gäbe es ja genug! (siehe oben)
Kurz darauf veröffentlichte das Deutsche Ärzteblatt einige weitere Artikel zum gleichen Thema, worauf sich hitzige Kommentare und Diskussionen ergaben. Und auch die ersten „großen” Medien begannen mit einseitig gegen die Heilpraktiker gerichteten Artikeln, die Hetzkampagne der Münsteraner weiter zu verbreiten. (Der Spiegel, der Stern und Die Welt) Und es zeigte sich bis zum Stand August 2018, dass dies erst der Anfang einer größeren Initiative war.
Cui bono? – Wem nützt es? …oder welche Motive könnten dahinter stecken?
Motiv: Das liebe Geld
In jeder Arzt- oder Psychotherapeuten-Praxis sind die privat versicherten Patienten und die Selbstzahler wichtige Umsatzbringer. Die erbrachten Leistungen werden weniger streng reglementiert und begrenzt, wie bei gesetzlich Versicherten und zudem wird mit bis zu 2,8-fach höheren Gebührensätzen (oder noch höher) abgerechnet.
Die Leistungen von Heilpraktikern werden meist von selbstzahlenden Klienten honoriert. Wenn es keine Heilpraktiker mehr gibt, würde zumindest ein Teil dieser Selbstzahler wieder die Praxen der Ärzte und Psychotherapeuten aufsuchen müssen und so zu deren Gewinn deutlich beitragen.
Dass diese Überlegung realistisch ist, hat der Vorsitzende des NAV-Virchow-Bund, Dirk Heinrich, in einem Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt am 21. Sept. 2017 bestätigt. Dort sagt er: „Für den wirtschaftlichen Betrieb einer Arztpraxis sind die Privateinnahmen lebensnotwendig. Gleichzeitig wird damit der defizitäre GKV-Bereich querfinanziert. Allein aus dem Kassenbudget ist keine Praxis tragbar.” Diese Äußerung gilt besonders für die Praxen von Psychotherapeuten, da diese bei GKV-Finanzierung die geringsten Stundensätze haben gegenüber allen anderen Ärzten und Fachärzten!
Und am 24.08.2018 berichtete das Deutsche Ärzteblatt hier, dass der Mehrumsatz der Privatversicherten im Jahr 2016 bei 12,89 Milliarden Euro und damit 254 Millionen Euro und somit zwei Prozent höher als im Jahr davor lag. Seit 2006 ist der Mehrumsatz laut dem Institut um 3,2 Milliarden Euro beziehungsweise 33 Prozent gestiegen. Pro Arztpraxis sind das Umsatzsteigerungen von ca. 53.000 Euro pro Jahr.
Motiv: Mitbewerber ausschalten bzw. „der Kampf um Patienten” – besonders in der Psychotherapie
Seit es das Psychotherapeutengesetz gibt, wurde die Anzahl der Kassensitze für Psychotherapiepraxen fast nicht erhöht, obwohl der Bedarf nach Psychotherapie extrem angestiegen ist. Psychotherapeuten, die keinen Kassensitz haben, müssen sich – wie die Heilpraktiker der Psychotherapie – am „freien Markt” im Wettbewerb behaupten und um Patienten / Klienten werben.
Nach Schätzungen bieten in Deutschland zurzeit ca. 15.000 Heilpraktiker Psychotherapie an. Dem stehen aktuell ca. 24.000 Psychotherapeuten mit Kassensitz gegenüber. Zusätzlich praktizieren ca. 3.000 Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung und weitere ca. 2.000 Psychotherapeuten ohne Kassensitz haben den Status als Heilpraktiker der Psychotherapie. Diese haben ihre Praxis meist vor Verabschiedung des Psychotherapeutengesetz eröffnet, weil dies damals die einzige Chance für Psychotherapeuten war, ohne die Zuweisung durch einen Arzt ihre Psychotherapie-Leistungen anbieten zu dürfen.
Sich „am freien Markt” durch Marketing und Werbung mit einer Praxis behaupten zu können, ist harte Arbeit und teuer! Zudem erlernt man das nicht im Psychologie-Studium oder in der Therapeutischen Ausbildung. Und außerdem sind die Möglichkeiten, für Dienstleistungen im Heilberuf Werbung zu treiben, sehr begrenzt, z.B. durch das Heilmittelwerbegesetz, das Gesetz über Unlauteren Wettberwerb und auch durch die Berufsverbände selbst. Und je weniger Mitbewerber man in einer solchen Situation hat, um so leichter und mit weniger Aufwand lassen sich dann Patienten gewinnen!
Motiv: Die narzisstische Kränkung von Ärzten und Psychotherapeuten…
…die dadurch entsteht, wenn sie ihre durchschnittlich 10- bis 12-jährige Ausbildung incl. Hochschulstudium entwertet sehen angesichts der Tatsache, dass ein Heilpraktiker ganz ohne diese aufwendige Ausbildung sehr ähnliche Leistungen erbringen darf. Zahlreiche Kommentare unter den am Ende meines Beitrags verlinkten Artikeln im Deutschen Ärzteblatt scheinen diese narzisstische Kränkung zu bestätigen. (Dann hilft den dort krakelenden, ärztlichen Kommentatoren aber keine Gesetzesänderung, sondern nur eine Psychotherapie zur Behebung ihrer narzisstischen Problematik!)
Motiv: Eigene Frustration an Mitbewerbern auslassen und hierzu deren Ruf schädigen
»Heilpraktiker können aufgrund mangelhafter und „unwissenschaftlicher” Ausbildung gar keine „richtige” Therapie anbieten. Deshalb sind sie gefährlich und man muss ihnen das Handwerk legen.«
Die krasseste Begründung mehrerer im Deutschen Ärzteblatt kommentierenden Ärzte läuft sogar darauf hinaus, Heilpraktiker als Nutznießer eines unter Hitler verabschiedeten Gesetz (das Heilpraktikergesetz von 1939 ) darzustellen und somit Heilpraktiker auch aus „nazibrauner Richtung” her zu diskreditieren. – (Denen würde ich gerne entgegen halten, wie viele Ärzte und Psychiater an der T4-Vernichtungsaktion (Euthanasie) und an Menschenversuchen in KZs mitgewirkt haben und nach Kriegsende munter weiter praktizieren durften - sogar in leitenden Positionen!.)
Tatsache war aber, dass das Hitler-Regime mit dem damaligen Heilpraktikergesetz den Beruf des Heilpraktikers abschaffen wollte, indem die Bedingungen verschärft wurden, unter denen man praktizieren durfte. Zum Kriegsende gab es in ganz Deutschland nur noch ca. 100 Heilpraktiker! Und mit der Ergänzung und Anpassung des Heilpraktikergesetz Anfang der 50er Jahre vollzog absichtlich der Gesetzgeber eine Kehrtwende und verkehrte das ursprünglich restriktiv intendierte Gesetz zu einem das Heilpraktikerwesen fördernden und schützenden Recht. – Aber wer andere mit Dreck bewerfen möchte, nimmt es meist mit der Wahrheit und den Hintergründen nicht genau.
Die „Argumente” des Münsteraner Memorandum und meine Antworten dazu
Der Begriff „KAM-Berufe”:
Der „Münsteraner Kreis” bezeichnet sich als Expertenrunde für sogenannte „KAM-Berufe”. Der Begriff „KAM-Beruf” bedeutet: Komplementär- und Alternativ-Medizin. Mit Hinweis auf diesen Begriff wurde im Memorandum behauptet, dass Heilpraktiker das darin vorkommende Wort „Medizin” in ihrer Werbung benutzen würden, um absichtlich bei ihren Klienten den Eindruck erzeugen zu wollen, sie würden einen „medizinischen Fachberuf” ausüben und somit den „Medizinern” – sprich Ärzten – gleich gestellte Leistungen erbringen.
Tatsache ist hingegen: Die Unterstellung, Heilpraktiker würden ihre Leistungen als „medizinisch” bewerben, um damit bei ihren Patienten den Eindruck einer ärztlichen Tätigkeit oder ärztlichen Qualität vorzutäuschen, ist eine platte Verleumdung: Würde ein Heilpraktiker mit dieser Absicht werben und somit absichtlich etwas vortäuschen, was er nicht leisten kann, dann würde er gleich gegen drei verschiedene Gesetze verstoßen: Das Heilmittelwerbegesetz, das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb und das Heilpraktikergesetz. – Mir ist kein Berufskollege bekannt, der derart unseriöse Werbung verwendet. Und doch wird von den selbsternannten Experten des Münsteraner Kreis genau dieses behauptet.
Zudem stellen ja gerade die meisten Heilpraktiker in ihrer Werbung und ihren Angeboten heraus, dass sie die rein (schul-)medizinische Vorgehensweise verlassen und alternative Heilbehandlungen anbieten. Gerade auch im Bereich der Psychotherapie ist dies besonders wichtig, weil in Deutschland lediglich drei Richtlinienverfahren als Leistungen der Krankenkassen anerkannt sind, wohingegen z.B. in Österreich ca. 28 und in der Schweiz 23 Psychotherapieverfahren von den Krankenkassen anerkannt werden. Kein Land ist – ohne fachliche Notwendigkeit! – derart restriktiv in den Beschränkungen, wie Deutschland!
Was bedeutet der Begriff „medizinisch” überhaupt? Stimmt es, dass mit diesem Begriff direkt eine ärztliche Tätigkeit zugeordnet werden kann? Es lohnt sich, mal nachzuschlagen, um die Manipulation der „Experten” sichtbar zu machen: Laut Wikipedia: „Medizin ist die Wissenschaft und Lehre von der Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Krankheiten oder Verletzungen bei Menschen und Tieren. Sie wird von medizinisch ausgebildeten Heilkundigen ausgeübt mit dem Ziel, die Gesundheit der Patienten zu erhalten oder wiederherzustellen. Dabei handelt es sich meist um Ärzte, aber auch um Angehörige weiterer anerkannter Heilberufe – wie etwa die in Deutschland zugelassenen Heilpraktiker.”
Wer also den Begriff „Medizinisch” in Zusammenhang mit seinem Status als Heilpraktiker verwendet, handelt gesetzlich völlig einwandfrei und der Begriffsdefinition entsprechend. Aber nur weil dies den Münsteraner „Experten” nicht passt, ist es nicht ungesetzlich. Und es bedeutet eben nicht, wie von diesen behauptet, dass sich Heilpraktiker damit de facto in der Öffentlichkeit den Status von Ärzten zumessen!
Die „Experten für KAM-Berufe” = der Münsteraner Kreis:
Wenn es sich also gemäß der Begriffsdefinition „KAM” um Experten für dieses Thema handelt, dann müssten doch konsequenter Weise auch Heilpraktiker in dieser Expertenrunde zu finden sein, oder? – Denkste! Kein einziger Heilpraktiker durfte dort mitmachen!
Warum wohl? Doch nur deshalb, weil von Anfang an das Ergebnis der „Expertenrunde” fest stand.
Die Anzahl an „Professoren” im Münsteraner Kreis ist beeindruckend. Aber die bloße Tatsache, dass jemand eine Professur besitzt, macht ihn noch lange nicht automatisch auch zum Experten. Aber es stellt sich in der Öffentlichkeit halt glaubwürdiger dar, wenn eine „Expertenrunde” ein „Memorandum” verfasst. (Deshalb wird auch heute noch der „Experten”-Runde der fünf Wirtschafts-”Weisen” geglaubt, obwohl sämtliche ihrer Vorhersagen bisher grob falsch gewesen waren!)
Man adelt sich also selbst durch die Wahl entsprechender Begriffe wie „Expertenrunde”, um sich selbst und seiner meinung Gewicht und Gehör zu verschaffen: Narzissmus ist halt eine weit verbreitete Erscheinung!
Die Begriffsdefinition „KAM” als Grundlage einer Diffamierung:
Wie wir gerade gesehen haben, wird der Begriff „KAM” dazu missbraucht, um darauf eine schräge Argumentation aufzubauen. Schauen wir, was das „Münsteraner Memorandum” uns danach bietet:
Die „bösen” Heilpraktiker erwecken also (dank „KAM”) in der Öffentlichkeit den Eindruck, Leistungen zu erbringen, die denen eines Arztes oder Psychotherapeuten gleich seien. Und deshalb würden die „ahnungslosen, inkompeteten” Patienten glauben, sie bräuchten gar nicht mehr zum Arzt zu gehen. Daraus entstehen dann z.B. durch die Verschleppung und zu späte Erkennung ernster Erkrankungen irreversible Schäden bis hin zum unnötigen Tod der Patienten.
Tatsache ist aber: Heilpraktiker unterliegen, genau wie Ärzte und Psychotherapeuten auch, dem gesetzlichen Gebot der Sorgfaltspflicht, aus der sich zahlreiche Nebenpflichten ergeben. Hier dazu eine Darstellung im Jura-Forum. Was dort in Bezug auf Ärzte beschrieben ist, gilt in gleicher Weise auch für Psychotherapeuten und für Heilpraktiker, weil alle eigenverantwortlich ihre Patienten / Klienten behandeln oder therapieren.
Bestandteil der Sorgfaltspflicht ist gemäß Jura-Forum also auch, dass der Patient / Klient über die Fähigkeiten und Grenzen des Arztes oder Heilpraktikers informiert wird (=Aufklärungspflicht). Der Heilpraktiker handelt nach dem gleichen Grundsatz, wie die Ärzte und Psychotherapeuten: Primum non nocere! = Als erstes gilt es, nicht zu schaden! Er kennt somit die Grenzen seiner Fähigkeiten und wann er einen Klienten an andere Fachkollegen abgeben muss. Die Heilpraktikerprüfungen in den Gesundheitsämtern überprüfen besonders streng, ob der Heilpraktiker das erforderliche diagnostische Fachwissen hat, um seine Grenzen zu kennen und ob er diese verantwortungsbewusst einhält. Die münsteraner „Experten” unterstellen mit ihren Darstellungen jedoch, dass sich Heilpraktiker an diese Grundsätze nicht halten oder nicht halten müssen und dass es hierzu keine gesetzlichen Regelungen gäbe!
Weiteres Beispiel: In der mündlichen Heilpraktikerprüfung wird immer abgefragt, ob der angehende Heilpraktiker vor Behandlungs- / Therapiebeginn den Klienten hat ärztlich untersuchen lassen, wenn die Möglichkeit besteht, dass eine zwingend ärztlich zu behandelnde Erkrankung vorliegen könnte. Erwähnt der Prüfling nicht, dass er diese ärztliche Prüfung vorher von seinem Klienten verlangt, fällt er durch!
Gerade bei Heilpraktikern der Psychotherapie, die ja nicht körperlich behandeln dürfen, ist es elementar wichtig, Klienten vor Beginn einer Therapie ärztlich untersuchen zu lassen, damit eben keine ärztliche Behandlung verzögert oder unterlassen wird.
Auch diese Fakten unterschlägt das Münsterraner Memorandum. Statt dessen verängstigt es die Öffentlichkeit und zerstört absichtlich das Vertrauen in die Leistungen von Heilpraktikern.
Die einzige berechtigte Kritik des Münsteraner Memorandum:
Es wird völlig zu Recht kritisiert, dass es keine Ausbildungsstandards für Heilpraktiker gibt. Diese Tatsache ist aber dem Gesetzgeber anzulasten und nicht den Heilpratikern! Und aus dem Versäumnis des Gesetzgeber abzuleiten, dass es doch dann besser wäre, den Heilpraktikerberuf für überflüssig zu erklären und abzuschaffen oder aber an die Ausbildung in sogenannten Gesundheitsfachberufen zu knüpfen, (das sind die beiden Vorschläge der selbsternannten Experten), verbindet zwei nicht miteinander in Verbindung stehende Kausalitäten. Beide Vorschläge führen aber letztlich zur Abschaffung des Heilpraktikerberuf.
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass sogar die Psychotherapeuten seit Jahren um eine grundlegende Reform ihrer Ausbildung kämpfen, insbesondere für die drastische Verkürzung des Psychologiestudiums. Auch hier ist bisher der Gesetzgeber weitgehend untätig geblieben.
Tatsache aus dem ärztlichen Alltag: In einer Übergangsphase des Psychotherapeutengesetz konnte jeder beliebige Arzt eine Zusatz-Qualifikation Psychotherapie abschließen. Man glaubt es kaum, aber diese „Qualifikation” bestand damals aus einem Crash-Kurs an zwei Wochenenden, an denen dann so „therapeutisch wichtige Dinge” wie Autogenes Training und psychologische Gesprächsführung erlernt wurden.
Ärzte mit solcher Zusatz-Qualifikation bieten auch heute noch völlig legal Psychotherapie an! Der Bestandsschutz macht es möglich. – Wo bleiben denn da die lautstarken Qualitäts-Forderungen der Münsteraner Experten? Müssten diese Ärzte dann nicht ebenfalls ihre Zusatz-Qualifikation verlieren, weil sie kein Psychologie-Studium usw. abgeschlossen hatten?
Tatsachen aus meiner eigenen Ausbildung zum Heilpraktiker der Psychotherapie: Ich musste gegen Ende der Ausbildung (an einer der größten Heilpraktikerschulen Deutschlands) erkennen, dass die Zielsetzung dieser (und der meisten anderen Heilpraktikerschulen) darauf beschränkt ist, möglichst viele Schüler durch die Prüfung zu bringen. Mit dem dann erreichten Wissensstand sind die Absolventen in der Lage, gemäß der Vorgabe des Heilpraktikergesetz realistisch zu beurteilen, ab wann sie mit ihren Leistungen ihre Klienten gefährden würden. Es wurde aber von seiten der Schule nicht darauf hingewiesen, dass es nach Bestehen der Prüfung im Rahmen der Sorgfaltspflicht für Heilpraktiker der Psychotherapie aufgrund der Sorgfaltspflicht zwingend erforderlich ist, ein (möglichst wissenschaftlich) anerkanntes Psychotherapie-Verfahren zu erlernen! Ohne diese weitere Ausbildung dürfte eigentlich kein Heilpraktiker Psychotherapie anbieten!
Hier besteht aus meiner Sicht die Forderung an die Heilpraktikerverbände, eine Ausbildungsordnung zu erarbeiten, die dann durch den Gesetzgeber bzw. die Politik z.B. als Ergänzung des Heilpraktikergesetz formuliert wird. In diese Richtung der zusätzlichen Qualifizierung hatte ich Ende 2012 bis Anfang 2013 eine heftige eMail-Diskussion mit der Leitung des „Verband Freier Psychotherapeuten und Heilpraktiker der Psychotherapie” (VFP). Jede meiner Anregungen wurde abgebügelt mit der Antwort, dass bei solchen Qualifizierungsanforderungen angeblich „ungerechter Weise” dieser Beruf nur noch wenigen offenstehen würde. Der VFP setze sich jedenfalls dafür ein, dass jeder, der die Bedingungen des Heilpraktikergesetz erfülle, auch Heilpraktiker werden könne und dürfe. – Konsequenter Weise trat ich dann mit sofortiger Wirkung aus diesem „Verein” aus!
Diese Haltung des VFP (und anderer Heilpraktikerverbände) ist es, die nun Wasser auf die Mühlen solch dubioser Experten sowie aggressiv-zerstörerischer Kreise innerhalb der Ärzteschaft und der Psychotherapeuten sind.
Zusätzlich ein schräger Vorschlag der Bundespsychotherapeutenkammer:
Nicht im Münsteraner Memorandum, aber lesenswert: Von Seiten der Bundespsychotherapeutenkammer kommt die Anregung, dass man das Kompenetenzfeld von Heilpraktikern der Psychotherapie darauf begrenzen sollte, dass sie nur noch (analog zu §1 des Psychotherapeutengesetz) „psychologische Tätigkeiten, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Kontakte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben” ausüben dürfen.
Tatsache: Diese Einschränkung der Befugnisse degradiert den bisherigen Heilpraktiker der Psychotherapie auf die Stufe eines Psychologischen Beraters. Psychologische Berater aber dürfen keine Heilkunde ausüben. Ferner kann und darf sich (leider) jedermann / jederfrau ohne jegliche Ausbildung oder Prüfung „Psycholgischer Berater” nennen und drauf los arbeiten. (Gleiches gilt übrigens auch für „Unternehmensberater”!)
Inhaltlich kommt der Vorstoß der Psychotherapeutenverbände dem Verbot gleich, Psychotherapie zu praktizieren, also de facto der Abschaffung des Heilpraktikers der Psychotherapie, wie es ihn heute gibt! – Geht es also doch darum, lediglich eigene Pfründe zu sichern, eigene Patienten-Claims abzustecken und lästige Mitbewerber auszuschalten?
Noch ein schräger Vorschlag der Bundespsychotherapeutenkammer:
Nicht im Münsteraner Memorandum, aber lesenswert: Die Möglichkeit, als „Heilpraktiker der Psychotherapie” zu arbeiten, sei ja nur geschaffen geworden, als Notlösung vor Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetz (1999), damit Psychologen selbstständig Psychotherapie anbieten durften. Nach Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetz hätte die Möglichkeit, als „Heilpraktiker der Psychotherapie” arbeiten zu können, vom Gesetzgeber sofort aufgehoben werden müssen. Diese Aufhebung sei spätestens jetzt nachzuholen.
Tatsache: Es sieht danach aus, dass die liebe Psychotherapeutenkammer ein Gesetz nur dann akzeptiert, wenn es die eigene Existenz sichert und dem eigenen Berufsstand nützlich ist. Wenn dann andere ebenfalls profitieren, muss das Gesetz weg, um allein am Markt tätig sein zu können. Eine merkwürdige Rechtsauffassung! Oder eine Variante des kapitalistischen Verdrängungs-Wettbewerbs, oder?
Zusammengefasst: Das Fehlen einer festgeschriebenen, qualifizierten Berufsausbildung ist die einzige Kritik in dem Münsteraner Memorandum, der ich – wenn auch stark begrenzt – folgen kann. Denn die weiteren Schlussfolgerungen aus der Kritik an der Ausbildungsqualität führen natürlich in dem Memorandum zur Abschaffung des Heilpraktikerberufs, statt zu einer konstruktiven Lösung. Es geht um das Berufsverbot für einen ganzen Berufsstand, der sich nachweislich um die Gesundheit der Menschen verdient gemacht hat, vernichtet wird! Aber genau diese Vernichtung ist die erklärte Absicht der selbst ernannten „Experten”.
In Sachen einer festgeschriebenen, qualifizierten Berufsausbildung müssen unbedingt die Heilpraktikerverbände tätig werden, so wie es die Verbände der Psychotherapeuten gerade hinsichtlich der Reform ihrer eigenen Ausbildungsordnung tun! Denn ohne das Engagement der Heilpraktikerverbände besteht die Gefahr, dass der Gesetzgeber unter Einflussnahme der Interessen- und Lobbyverbände der Ärzte und Psychotherapeuten überzogen strenge Anforderungen als Berufsausbildung für Heilpraktiker festschreiben und damit ebenfalls letztlich den ganzen Berufsstand auslöschen. (Wie bereits oben beschrieben, war genau dies 1939 mit dem Heilpraktikergesetz beabsichtigt! Daraufhin gab es zum Kriegsende weniger als ca. 100 Heilpraktiker in Deutschland. Der Gesetzgeber hat dann aber die Absicht des Heilpraktikergesetzes genau umgekehrt und daraus ein Recht zu Gunsten der Heilpraktiker entstehen lassen.)
zu: „Heilpraktiker arbeiten mit unwissenschaftlichen, dogmatischen Methoden!”
Zitat: „Das Heilpraktikerwesen bewegt sich überwiegend in einer Parallelwelt mit eigenen, meist dogmatisch tradierten Krankheits und Heilkonzepten. Je nach Lehre enthalten diese mehr oder weniger wissenschaftlich unbegründete oder unhaltbare Elemente: Vielfach handelt es sich dabei um Glaubensüberzeugungen, von denen viele wissenschaftlichen Erkenntnissen widersprechen oder durch die moderne Medizin empirisch widerlegt sind.”
Zudem wird von den Experten gefordert, dass wissenschaftlich fundiertes Heilen zugleich bedeutet, evidenzbasiert zu arbeiten.
Tatsache: Wenn ich dem oben hinlänglich erläuterten Begriff „KAM” folge, muss ich zwangsläufig bei den wenigen Heilpraktikern landen, die mehr im Esoterik-Bereich aktiv sind, als dass sie ernsthafte Gesundheitsleistungen erbringen. Mit solchen Ausführungen des Memorandums werden aber (durch die Verwendung des Begriff „Heilpraktikerwesen”) alle Heilpraktiker in einen Sack gesteckt und munter drauf eingeprügelt. Ist die „Qualität” dieser Kritik einer Runde von „Experten” würdig? – Diese „Experten” treten selbst mit genau dem Dogmatismus und genau der Unwissenschaftlichkeit auf, die sie den Heilpraktikern so gerne nachweisen wollen.
Tatsache: Was heißt „wissenschaftliche Heilmethode”? Es bedeutet, dass zunächst eine Diagnostik erfolgen muss, die sich auf nachweisbare wissenschaftliche Erkenntnisse stützt. Diese Erkenntnisse sollen auch eine erwiesener Maßen korrekte Lehre über Ursachen und Entwicklung von Krankheiten und Störungen beinhalten. Eine wissenschaftlich begründete Heilmethode muss auf Grundlage dieser Erkenntnisse den Ursachen und Entwicklungen der Krankheit oder Störung entgegen wirken. Zusätzlich muss durch wissenschaftliche Versuche hinreichend bewiesen sein, dass diese Heilmethode den Heilerfolg bewirkt und ursächlich für den Heilerfolg ist. Der Heilerfolg muss also möglichst reproduzierbar sein.
Die Forderung nach „Wissenschaftlichkeit” ist in Wirklichkeit aber realitätsfern: Die Wissenschaftlichkeit wird meistens durch Studien erzeugt. Dummer Weise ist seit über 10 Jahren bekannt, dass die Ergebnisse der meisten Studien korrumpiert sind, weil z.B. die Professoren, Ärzte und Psychotherapeuten, die die Studie durchgeführt hatten, auf der Gehaltsliste der Pharmaindustrie standen. Und über die von der Pharma-Industrie über Drittmittel finanzierte (korrumpierte) Forschung an Universitäten brauche ich hier wohl nichts weiter ausführen!
Ferner ist wissenschaftlich bewiesen, wie verschieden Menschen sind und dass das Heilmittel oder die Methode, die für den einen Heilung bringt, bei einem anderen wenig bewirkt oder sogar schadet. Und speziell im Bereich der Psychotherapie sind nahezu alle Therapieverfahren und Therapiemethoden durch Ausprobieren und der daraus resultierenden Erfahrung und fortwährender Optimierung entstanden. Diese Arbeitsweise nennt man „empirisch”. Siegmund Freud hat die meisten Erkenntnisse empirisch gewinnen können… und sollte daher gemäß Münsteraner Expertenkreis besser keine Heilerlaubnis haben!
Tatsache: Was heißt „evidenzbasiert”? Es bedeutet: „nachweislich wirksam”. – Wenn ich als Heilpraktiker ein Verfahren einsetze und dem Klienten geht es danach deutlich besser, dann liegt subjektiv der Anschein vor, dass mein Verfahren „nachweislich wirksam” war. Und genau das zählt für den Klienten!
Ein Akademiker, der den Anspruch auf wissenschaftliches Arbeiten (und Heilen) erhebt, wird diesen Heilerfolg aber nicht als evidenzbasiert / nachweislich wirksam ansehen, denn es fehlt der Nachweis, dass der Klient nicht auch von selbst und ohne Anwendung des Verfahrens oder durch andere, noch nicht bekannte Einflüsse geheilt worden wäre. – Und ehrlich gesagt: Meinen Klienten dürfte diese Art von Wissenschaftlichkeit scheiß egal sein! Hauptsache, es geht ihm nachhaltig besser! Und ich wette, die meisten Ärzte und Psychotherapeuten arbeiten genau so: nicht wissenschaftlich-evidenzbasiert”, sondern subjektiv evidenzbasiert und somit letztlich doch empirisch.
zu: „Heilpraktiker nutzen unterlegene bis unwirksame Verfahren”
Gegen Ende der Seite 5 des Memorandums steht: „Es ist aus unserer Sicht ethisch illegitim, absehbar unterlegene bis unwirksame Verfahren zu verabreichen.”
Tatsache 1: Es ist eine Verleumdung und Falschbehauptung, die darin besteht, generell und pauschal alle von Heilpraktikern angebotene Verfahren de facto als „absehbar unterlegen bis unwirksam” zu deklassifizieren. Zahlreiche Heilpraktiker-Kollegen arbeiten sehr wohl auch mit den als so alternativlos beschworenen „wissenschaftlich anerkannten Verfahren”. Aber meist ergänzen sie diese durch eigene Verfahren, die als Erfahrungsschatz in jahrelanger Praxis entstanden sind.
Tatsache 2: Ein Drittel bis zur Hälfte der Klienten in meiner Praxis wenden sich an mich, weil sie zuvor mit ärztlicher und / oder psychotherapeutischer Behandlung unzufrieden waren oder sogar fehldiagnostiziert worden sind. Die ach so hoch gepriesene und allein-seligmachende langjährige akademische und wissenschaftliche Ausbildung approbierter Kollegen schützt wohl doch nicht vor unwirksamen Behandlungen und der Anwendung „absehbar unterlegen bis wirkungslosen Methoden” – besonders angesichts der Kostenbremsen, Budgetierungen und Fallpauschalen in der Abrechnung mit den Kassen! Vielen meiner Klienten ist auch die bis zu einjährige Wartezeit auf einen Therapieplatz zu lang.
Fakt ist: Heilpraktiker bügeln sehr häufig die Behandlungsfehler und Versäumnisse approbierter Kollegen aus und fangen die strukturellen Schwächen unseres Gesundheitswesens auf (z.B. zu wenig Psychotherapeuten, z.B. keine ausreichende Behnaldung, weil diese zu teuer wäre und die Budgetierung sprengen würde).
zu: „Patienten werden durch „KAM-Anbieter” irre geleitet und somit geschädigt!”
Um diese Behauptung zu untermauern, benötigt das Münsteraner Memorandum die Seiten 5 bis 8. So schwer ist es also den „Experten” gefallen, ihren verleumderischen Unsinn zu verargumentieren. Sie wollen glaubhaft machen, dass die Patienten nicht mündig genug seien, aus eigener Kraft kritisch zu unterscheiden, welcher Art und Qualität die Leistung ist, die sie vom Arzt / Psychotherapeuten oder vom „dubiosen KAM-Anbieter” erhalten.
Witziger Weise wurde aber gerade eine Studie veröffentlicht, nach der Patienten, die „evidenzbasiert” über eine Behandlung informiert worden waren, nur zu 16% noch offen waren für „alternative Heil-Angebote”. Wurden die Patienten dagegen zunächst über alternative Heil-Angebote informiert und erst anschließend über evidenzbasierte, wissenschaftlich fundierte Behandlungsmethoden, entschieden sich bis zu 30% für die alternativen Methoden! Daraus könnte man schließen, dass die Patienten von Ärzten auf eine Weise informiert werden, die alternative Heilmethoden zumindest nicht berücksichtigt, eventuell aber auch von vornherein „madig macht”. Genau das Gleiche könnte man dann auch der Informationsqualität der Heilpraktiker unterstellen. Woher aber der große Untersschied in der Überzeugungskraft von 16% zu 30%? Beeinflussen die Heilpraktiker ihre Patienten / Klienten besser? Oder sind die Patienten doch nicht derart unmündig und unbedarft, wie der münsteraner „Experten”-Kreis uns weiß machen will? Die Studie zeigt also durch ihre eigene dubiose Argumentationsqualität deutlich, dass die Schlussfolgerungen der münsteraner Experten nichts als irrelevanter Unsinn sind!
Interessant ist aber auch, dass besonders auf Seite 7 und 8 nun auch ärztliche Kollegen, die selber „KAM-Leistungen” anbieten, auf Linie gebracht werden sollen. Anderenfalls unterfallen sie ebenfalls der vernichtenden Kritik der „Expertenrunde”, die ja eigentlich nur die Heilpraktiker treffen sollte!
Die „Expertenrunde” spielt sich hier als Gralshüter der einzigen und wahren Heilslehren auf. Ärzte und Psychotherapeuten, die das eigenständige Denken noch nicht aufgegeben haben und auch mit neueren Psychotherapiemethoden arbeiten möchten, sollten sich fragen, ob sie sich diese Bevormundung gefallen lassen wollen!
zu: „KAM-Leistungen” dürfen nicht von den Krankenkassen bezahlt werden!”
Diese Forderung vertritt das Münsteraner Memorandum auf Seite 8 unten.
Tatsache: Da zuvor und in der begriffserläuternden Einleitung des Memorandums fälschlich unterstellt wurde, dass Heilpraktiker grundsätzlich mit KAM-Verfahren arbeiten, kann leicht der Eindruck entstehen, dass die Leistungen von Heilpraktikern über die Krankenkasse abrechenbar seien. Fakt ist aber, dass nur einige wenige der als KAM-Leistungen diffamierten Angebote von körperlich arbeitenden Heilpraktikern von den Krankenkassen übernommen werden, wie z.B. Homöopathie oder Akupunktur. Bei privaten Versicherungen ist in der Regel hierfür eine Zusatzversicherung abzuschließen.
Dass ärztliche Anbieter von „KAM-Leistungen” diese teilweise über die Kasse abrechnen, ist nicht den Ärzten anzulasten, sondern dem Gesetzgeber, der hier keine scharfen Grenzen eingezogen hat… – falls solche Grenzen überhaupt gewünscht sind! Denn was von den Kassen bezahlt werden darf, richtet sich nach den Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschuss GBA, der die Wirksamkeit von Verfahren, von medizinischen Produkten und von Pharmaka beurteilt, ggfs. zusammen mit dem Institut für Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit IQWIG – und nicht nach der Meinung des „Münsteraner Kreis”.
Akademisch vermittelte, wissenschaftlich orientierte Medizin contra „KAM-Leistungen” und Heilpraktiker
Auf Seite 9 des Memorandums werden unter 4.1 Grundsätzliche Ziele durch eine scheinbar nicht wertende Aufzählung dem Leser folgende Botschaften unterschoben:
- Nur akademisch vermitteltes Wissen ist die wahre echte Lehre.
Wenn Menschen sich Fachwissen jenseits einer akademischen Ausbildung aneignen (jeder Student tut dies, indem er Fachbücher liest und jeder Arzt oder therapeut, der auf Fortbildungen geht), dann ist dieses Wissen offensichtlich nichts wert! Und wenn jemand aus eigenem Antrieb, also autodidaktisch Fachwissen erlernt? Ist das dann ebenfalls nichts wert? Weil z.B. eine Abschlussprüfung, eine Zertifizierung oder ein Doktorhut fehlt?
Diese Ansicht offenbart das elitäre und selbstaufwertende Gehabe der „Expertenrunde”, weil sie es anscheinend nötig haben, sich durch die Abwertung der Leistung und des Fachwissen anderer aufzuwerten. (siehe oben: narzisstische Kränkung?) - Nur wissenschaftlich orientierte Medizin ist die wahre echte Lehre. Wenn Menschen aufgrund ihrer eigenen Lebenserfahrung oder durch praktische Erfahrung in ihrer Berufsausübung herausfinden, womit sie Menschen helfen können, dann zählt dies nicht, denn es darf ja nur angewendet werden, was „wissenschaftlich” bzw. „evidenzbasiert” bestätigt ist. – Auch hier wird wieder elitäres Sendungsbewusstsein sichtbar, das durch die Entwertung der Leistungen anderer gestärkt werden soll.
Zudem: Bitte erinnern Sie sich an meine Ausführungen oben zum Thema „empirisch” versus „wissenschaftlich-evidenzbasierte” Leistungen. Meinen Klienten ist es puuups-egal – Hauptsache, sie erleben einen nachhaltigen Therapie-Erfolg – …und zwar in einer Psychotherapie, die nicht nur versprochen wird, sondern konkret zeitnah zur Verfügung steht!
Auf Seite 9 und 10 kommen nach so viel dubioser Vorarbeit die entscheidenden Empfehlungen:
Empfehlung 1 – Zitat: „Eine erste Strategie könnte darin bestehen, die von Heilpraktikern ausgehenden Fehlbehandlungsrisiken zu minimieren, indem primär deren Befugnisse begrenzt würden. Dazu könnte eine Beschränkungslösung dienen, die ihnen gemessen am Status quo weitere ärztliche Tätigkeiten verbietet – wie dies etwa ein konsentierter Vorschlag des Deutschen Ärztetages vom Mai 2017 für den Bereich der Onkologie sowie für Injektionen und Infusionen fordert.”
Tatsache ist aber, dass es zahlreiche Therapieansätze bei körperlich arbeitenden Heilpraktikern gibt, die eine Injektion oder Infusion erforderlich machen. Alle diese Therapiemöglichkeiten würden somit wegfallen. Als Vorwand für diesen Vorschlag wird der Fall des Heilpraktikers genannt, der mit einem nicht zugelassenen Wirkstoff Krebs-Therapien durchführte und damit mehrere Menschen grob fahrlässig tötete.
Eine Einschränkung der Befugnisse eines Heilpraktikers ist zur Abwendung solcher Fälle aber nicht erforderlich, weil die bestehende Gesetzeslage das Fehlverhalten dieses Heilpraktikers hinreichend sanktioniert.
Tatsache ist: Gemäß Heilpraktikergesetz und dessen Ausführungsbestimmungen hätte das zuständige Gesundheitsamt als Aufsichtsbehörde dem Heilpraktiker schlichtweg die Heilerlaubnis entziehen können. Das ist skandalöser Weise wohl nicht erfolgt, sodass er nun sogar in einem benachbarten Landkreis weiter praktiziert. Warum zieht kein Sturm der Entrüstung über das krasse Versagen der beiden Gesundheitsämter und deren Amtsleiter auf? Sie hätten (auch jetzt noch!) die Befugnis, die Heilerlaubnis des Skandal-Heilpraktikers zurückzuziehen und ein Berufsausübungsverbot auszusprechen!
Zudem gilt für diesen Fall das, was ich bereits in der Einleitung meines Beitrags geschrieben habe: Schwarze Schafe gibt es überall. Aber deshalb wird man doch nicht einen ganzen Berufsstand verbieten, bloß weil ein Schwarzes Schaf tragische Todesfälle zu verantworten hat!!!
Empfehlung 2 – Zitat: „Alternativ könnten Heilpraktiker einer strikten ärztlichen Weisungsbindung unterworfen werden.”
Nun – das ist ja witzig: Damit würden grundsätzlich künftig Ärzte darüber bestimmen, wer zum Heilpraktiker gehen darf und womit der Heilpraktiker dann arbeiten darf. Ich habe noch nie erlebt, dass ein Arzt mir einen Klienten zugewiesen hätte, egal wie depressiv der war und wie lange die Wartezeit auf einen Psychotherapieplatz gewesen ist! Ferner würde die ärztliche Weisungsbindung neue haftungsrechtliche Probleme aufwerfen, die wahrscheinlich im Fall eines Falles sogar dem „weisenden” Arzt auf die Füße fallen würden. Also wird sich kein Arzt darauf einlassen.
Würde diese Empfehlung umgesetzt, kann man den Heilpraktikerberuf auch gleich ganz abschaffen!
Empfehlung 3 und 4 – Zitat: „Eine zweite Strategie bestünde darin, primär den Kompetenzmangel der Heilpraktiker zu beseitigen. Dies ließe sich sowohl durch eine konsequente Abschaffungslösung erreichen als auch durch eine Kompetenzlösung , mit der die Befugnisse von Heilpraktikern auf ein Fachgebiet beschränkt und an eine Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf gekoppelt würden.”
Welche Auswirkungen hätte dies in der Praxis?
Schon durch die Formulierung wird die Behauptung zementiert, dass Heilpraktiker grundsätzlich einen Kompetenzmangel hätten! Dieser wird aber nirgends bewiesen. Und die Befugnisse eines Heilpraktikers an die Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf koppeln, macht ebenfalls keinen Sinn, da die Angehörigen eines Gesundheitsfachberufs keinen Vorteil vom Status eines Heilpraktikers hätten. Also läuft auch dieses Wortgeklingel auf die Abschaffung des Heilpraktikerberufs hinaus.
Die angebliche „Kompetenzlösung”, mit der die Befugnisse eines Heilpraktikers auf ein Fachgebiet beschränkt und an eine Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf gekoppelt wäre, haben wir derzeit bereits im Bereich der Physiotherapie. Physiotherapeuten konnten früher ihre Patienten nur auf ärztliche Zuweisung behandeln. Wenn sie jetzt aber auch den Status des Heilpraktikers beantragen (Zusatzprüfung nicht erforderlich), dürfen sie frei am Markt ihre Leistungen anbieten, ähnlich wie alle anderen Heilpraktiker.
Das Problem besteht darin, dass keine Gesundheitsfachberufe existieren, die ein ähnlich großes Kompetenzfeld bieten, wie es die derzeitigen Heilpraktiker nutzen. Zum Beispiel müsste der „Heilpraktiker der Psychotherapie” komplett wegfallen, weil es eben hierzu kein Pendant als Gesundheitsfachberuf gibt. Heilpraktiker, die sich z.B. auf „ausleitende Verfahren” wie z.B. Darmsanierung usw. spezialisiert haben oder solche, die mit Traditioneller Chinesischer Medizin (TCM), mit Akupunktur, Fußreflexzonenmassage usw arbeiten, müssten aus gleichem Grund schließen. Da bleibt kaum noch ein Tätigkeitsfeld übrig, sodass letztlich auch diese angebliche Alternative des Münsteraner Expertenkreis darauf heraus läuft, den Heilpraktikerberuf abzuschaffen!
Dass es für die Erarbeitung solch einer unglaublichen Weisheit (Abschaffung des Heilpraktikerberufs durch Schaffung unsinniger Hürden und Beschränkungen) einer Expertengruppe und eines Memorandum bedarf, ist sicher auch ein Kennzeichen der akademisch vermittelten wissenschaftlich und evidenzbasierten Arbeitsweise dieser „Experten”!
Abschließende Empfehlungen der Experten, Seite 11:
Zitat: Für die Übergangsphase empfehlen wir eine gesetzliche Beschränkung des Heilpraktikerwesens auf weitgehend gefahrlose Tätigkeiten. Auf diese Weise ließen sich die Gefahren für Patienten reduzieren und die Patientenversorgung langfristig wesentlich verbessern.”
Tatsache: Wie ich bereits hinlänglich ausgeführt hatte, bedarf es keiner zusätzlichen gesetzlichen Beschränkung der Heilpraktikertätigkeiten auf „weitgehend gefahrlose Tätigkeiten”. Denn die bestehenden Gesetze und Vorschriften und gerade auch das Heilpraktikergesetz sind bereits völlig ausreichend zur Gefahrenabwehr! Zudem gibt es im Heilberuf niemals „weitgehend gefahrlose Tätigkeiten”, es sei denn, man beschneidet die Tätigkeitsfelder dermaßen stark, dass letztlich gar keine Heilbehandlung mehr statt finden kann!
Tatsache: Wieder wird hier im Abschlusswort des Memorandums unterstellt, als ob von Heilpraktikern nachgewiesener Maßen generell eine enorme Gesundheitsgefährung für Patienten ausgehen würde. Ich verweise erneut auf den Beginn meines Beitrags hier: In jedem Beruf und in jedem Gesundheitsberuf gibt es Schwarze Schafe. Die gehören gründlich und auf abschreckende Weise aus dem Verkehr gezogen! Aber wegen einiger weniger Schwarzer Schafe einen ganzen Berufsstand verbieten? Dann müssten wir wegen der Schwarzen Schafe unter den Ärzten den Arztberuf verbieten und die Psychiater und Psychotherapeuten dazu. Das ist absurd!
Der Münsteraner Kreis will, dass der Heilpraktikerberuf abgeschafft wird!
Damit habe ich wohl hinlänglich bewiesen, dass es bei der aktuellen Initiative von Teilen der Ärzteschaft und ihren Interessenverbänden sowie von Teilen der Psychotherapeuten und ihren Interessenverbänden sowie dem Münsteraner Kreis hauptsächlich darum geht, in einer konzertierten Kampagne unter Verwendung von Verleumdungen, Fehlinformationen, Manipulationen und Stimmungsmache den Heilpraktikerberuf abzuschaffen.
Die Medien sind bereits auf den Zug aufgesprungen. Bin gespannt, wann der erste Politiker sich hierzu äußert. Immerhin stellt die Ärzteschaft schon von jeher ein bedeutendes Potenzial an Wählerstimmen. War die FDP nicht schon immer deren bester Freund?
Welche Dimension die Hetzkampagne bereits angenommen hat…
Wenn Sie wissen wollen, welch extreme Dimensionen diese Hetzkampagne bereits erreicht hat, sollten sie z.B. die oftmals unsachlichen und hasserfüllten Kommentare im Deutschen Ärzteblatt lesen:
Da behauptet ein Arzt, Heilpraktiker dürften keine Diagnosen erstellen. Ein weiterer behauptet, dass Heilpraktiker keine Fortbildung betreiben würden. Ein anderer behauptet frech, dass Heilpraktiker keine Dokumentationspflichten hätten. Ein Arzt antwortet auf meinen Kommentar, dass es die Diagnose F61 nicht geben würde! (Fortbildungsproblem? Oder Internet kaputt und nicht in der ICD-10 nachgeschaut?) Wieder ein anderer reklamiert das Heilpraktikergesetz als unerträgliche Hinterlassenschaft der Nazizeit. – Solche Äußerungen sind wahrscheinlich die typischen Merkmale für eine akademisch vermittelte, ausschließlich wissenschaftlich und evidenzbasierte Denkweise! ????
Hier die entsprechenden Links zum Deutschen Ärzteblatt:
Heilpraktikerwesen: Selbstbestimmung und Gefahr
Expertengruppe schlägt Reform des Heilpraktikerberufs vor
Deutsches Ärzteblatt: "Heilpraktiker: Tätigkeitsumfang sollte reformiert werden"
Bundespsychotherapeutenkammer will heilpraktischen Psychotherapeuten abschaffen
Reformdiskussion um Heilpraktikerberuf geht weiter ( mit sehr sachlichen Kommentaren)
Heilpraktikerausbildung: Deutsche Hochschulmedizin sieht Reformbedarf
Hier einige Links zur Ärzte-Zeitung:
(in der die Leserkommentare wesentlich sachlicher und konstruktiver sind)
Ruf nach konsequentem Patientenschutz
Psychotherapeuten stecken Revier ab
Heilpraktiker weg? – So lebhaft diskutieren unsere Online-Leser
Heilpraktiker-Diskussion: Schuss vor den Bug – auch der alternativmedizinischen Ärzte
Münsteraner Kreis: Weg mit dem Heilpraktikerberuf
Die bisherigen Reaktionen der Heilpraktiker-Verbände…
…sind schlichtweg beschämend zurückhaltend! Statt ihre Aufgaben wahrzunehmen, die sie sich auf ihre Fahnen und in ihre Satzungen geschrieben haben (nämlich die Interessen der Heilpraktikerschaft gegenüber der Politik und in der Gesellschaft aktiv und durchsetzungsstark zu vertreten), schweigen sie oder reagierten erst gegen Jahresende 2017 mit ersten öffentlichen Stellungnahmen.
Am schlimmsten empfand ich die Reaktion des „größten Heilpraktikerverband Deutschlands”, dem VFP (Verband freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker und Psychologischer Berater). Dort bestätigte man seine eigene Untätigkeit (und Unfähigkeit zu einer konstruktiven kraftvollen Reaktion), indem man auf der VFP-Website den Mitgliedern riet, selbst aktiv zu werden und sich mit Protestbriefen an ihre jeweiligen Angeordneten zu wenden!
Von einem Verband, der es allem Anschein nach vorzieht, seine Mitglieder durch die Verlosung von VW-Up! und Elektro-Motorroller zu beeindrucken und meinem Eindruck nach eher als Marketingkanal für die Werbung der Paracelsus-Heilpraktikerschulen dient, als eine starke Interessenvertretung, kann ich wohl nichts anderes erwarten. Naja, mit derartigen „Berufsverbänden” und „Interessenvertretungen” brauchen wir Heilpraktiker ja keine Feinde mehr!
Meinen herzlichen Dank an die ärztlichen und psychotherapeutischen Kolleg/innen…
…die bei dieser Hetzkampagne nicht mitmachen und ihrer eigenen Urteilsfähigkeit und ihrer realen Alltags-Erfahrung mit Heilpraktikern vertrauen! Schon oft haben Hausärzte ihren Patienten mit Depression, Ängsten und Panikattacken meine Adresse gegeben, weil die Wartezeit auf einen kassenfinanzierten Therapieplatz im Landkreis Rottweil und angrenzenden Kreisen meist ca. 1 Jahr beträgt!
Sogar einige Psychotherapeuten haben meine Adresse weiter gegeben, weil sie selbst auf absehbare Zeit keinen Therapieplatz frei hatten, ihre Patienten aber nicht „im Regen stehen lassen” wollten.
Gerade im Bereich der Psychotherapie zeigt sich, welch wertvolle und unverzichtbare Ergänzung die Heilpraktiker der Psychotherapie zum Angebot der regulären kassenfinanzierten Therapieangebote darstellen. Zudem dürfen Heilpraktiker der Psychotherapie auch mit Therapieverfahren arbeiten, die in Deutschland von den Kassen nicht anerkannt werden, wohl aber in vielen anderen Staaten der EU wie z.B. in der Schweiz oder in Österreich.
Zu den neuesten Entwicklungen in der Psychotherapie gehört die Verbindung von Erkenntnissen aus der aktuellen Neuro-Biologie mit Erkenntnissen über die Informationsverarbeitung und Speicherung in verschiedenen Gehirnbereichen unter Berücksichtigung besonderer Verarbeitungsfähigkeiten verschiedener Gehirnbereiche. Daraus lassen sich in Verbindung mit der Psychomotorik (Körpersprache, Körperwahrnehmung) neue Therapieverfahren entwickeln. Es ist einer der sich am derzeit schnellsten entwickelnden Bereiche der Psychotherapie. Googeln Sie bitte nach Stephen Porges, Peter A. Levine, Laurence Heller. Hätten die Münsteraner Experten diese Entwicklungen gekannt, würden sie diese sicher ebenfalls als unsicher abwerten und verurteilen!
Ich nehme jedenfalls an einer Aus- und Fortbildung in genau diesen Verfahren teil und arbeite teilweise bereits erfolgreich mit diesen Ansätzen.