Werden die Kosten für eine Psychotherapie von einer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse übernommen, kann dies erhebliche Nachteile für den Versicherten haben, weil diese Therapie in den Akten der Sozialversicherungen und auch auf der Elektronischen Versichertenkarte (= eGK) aktenkundlich wird. Denn die Datensicherheit ist keinesfalls gewährleistet (siehe hier) (oder Googles Pläne , Bericht Deutsches Ärzteblatt oder Googles Gier nach Gesundheitsdaten, Bericht Heise-Verlag). – Ganz im Gegenteil: Die Pläne des Gesundheitsministeriums haben zum Ziel, alle Patientendaten gegen Bezahlung der Forschung und der Pharma-Industrie zur Verfügung zu stellen... natürlich voll pseudonymisiert, versteht sich. Man kann geradezu auf den nächsten Daten-GAU geradezu warten, auch bei der eGK! (siehe hier) – Wenn Sie jedoch die Beratungs- und Therapie-Leistungen selbst bezahlen und zudem diese Leistungen von einem Heilpraktiker der Psychotherapie beziehen, erfährt niemand etwas davon und keiner kann Daten sammeln.
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Beratung und Psychotherapie – ohne dass jemand etwas davon erfährt
In den Räumen meiner Praxis finden auch Seminare und Fortbildungen statt. Wenn Sie meine Räume aufsuchen, kann ein zufälliger Beobachter nicht daraus schließen, dass Sie dies wegen persönlicher Schwierigkeiten tun!
Und weil ein Heilpraktiker für Psychotherapie ohne Ihre schriftliche Genehmigung keine Daten mit Ärzten, anderen Therapeuten oder Krankenkassen austauscht und die elektronische Gesundheitskarte nicht zur Anwendung kommt, sind Sie „immer auf der sicheren Seite”: Niemand erfährt etwas davon, dass Sie Beratung oder Psychotherapie in Anspruch nehmen! Nicht einmal Ihre Bank erfährt etwas, denn meine Leistungen werden nie mit Kreditkarte o.ä. sondern immer in Bar bezahlt.
So sorge ich für Datenschutz und Datensicherheit in meiner Praxis
Seit 2017 habe ich meine gesamte Praxis-IT auf Linux umgestellt, da Windows datenschutzrechtlich aus meiner Sicht untragbar für die sichere Verarbeitung hochsensibler Gesundheitsdaten ist. Die meisten Datenschutzbeauftragten der Bundesländer sehen das genau so! – Allerdings reicht die Wahl eines zuverlässigeren Betriebssystems nicht aus, da muss noch mehr getan werden:
Im Sinne der Datenschutzgrundverordnung sowie der Abgabenordnung der Finanzämter und gemäß Patientenrechtegesetz habe ich einerseits umfangreiche Dokumentationspflichten zu erfüllen, muss aber andererseits alle angefallenen Daten sowohl gegen Verlust als auch gegen Diebstahl und Verfälschung schützen. Diese Aufgabe habe ich dadurch gelöst, dass weder in meinem Büro noch auf dem Laptop in der Praxis irgendwelche sensiblen Daten liegen.
Alle sensiblen personenbezogenen Daten befinden sich auf einer voll verschlüsselten mobilen Festplatte, die ich immer an meinen jeweiligen Arbeitsplatz mit nehme. Würde diese verloren gehen, würde der Finder nicht einmal Anzeichen dafür vorfinden, dass auf dieser Festplatte irgend etwas gespeichert sein könnte. Und von dieser verschlüsselten Festplatte erstelle ich in kurzen Zeitabständen ebenso voll verschlüsselte Backups.
Früher hatte ich auch noch Klientenakten in Papierform geführt. Aber nachdem die Polizei zunehmend in Arzt- und Heilpraxen Durchsuchungen durchführt, um das Ausstellen angeblich unberechtigter Masken-Atteste nachweisen zu können, habe ich sämtliche Papier-Akten vernichtet.
Aufgrund all dieser Maßnahmen bin ich zu der Aussage berechtigt: Bei mir sind Ihre sensiblen Gesundheitsdaten sicherer als in jeder Arztpraxis oder Psychotherapeutenpraxis, die kassenfinanzierte Leistungen anbietet. Und das liegt nicht an den Ärzten oder Therapeuten, sondern an staatlichen Vorgaben.
kassen-finanzierte oder privat finanzierte Psychotherapie?
Krankenkassen-finanzierte Psychotherapie ist der richtige Weg, wenn Menschen nicht die nötigen Mittel für eine selbstfinanzierte Therapie aufbringen können oder wenn die langen Wartezeiten hinnehmbar erscheinen. – Aber leider hat krankenkassen-finanzierte Psychotherapie Auswirkungen auf Bereiche, die Sie vielleicht vorher nicht bedacht haben: Von einer Berufsunfähigkeitsversicherung bis hin zur Jobauswahl oder einer beruflichen Karriere kann die aktenkundliche Tatsache, dass Sie an einer Psychotherapie teilgenommen haben, ungünstige Folgen für Sie nach sich ziehen.
Psychische Schwierigkeiten beginnen meist mit einer geringen Intensität und die Beschwerden nehmen schleichend immer mehr zu. Sie erreichen aber noch nicht die Stärke, bei der ein Arzt oder Therapeut eine „Krankheit” oder „Störung” diagnostizieren kann. Das hat zur Folge, dass Krankenkassen eine Therapie in diesem Stadium nicht finanzieren würden.
Um in dieser Situation hilfreiche Begleitung zu erhalten, damit es nicht noch schlimmer wird, muss diese leider privat bezahlt werden. Der approbierte Psychotherapeut rechnet dann oft mit dem 2,8-fachen Satz ab, sodass eine Stunde (45 bis 50 Minuten) 150 bis 300 Euro kosten kann. Ein Heilpraktiker berechnet meist zwischen 80 und 120 Euro je 60 Minuten.
vermeiden Sie die „lebenslängliche Verschleppung” von Diagnosen
Viele meiner Klienten und ich selbst habe es erlebt: Wenn ein Hausarzt eine psychische Diagnose – also eine „Störung” – in die Patientenakte hinein schreibt, bleibt sie dort meist „für immer”. Wenn Sie andere Ärzte oder eine Klinik aufsuchen, fordert man oft ihre Patientenakte an (wenn Sie dem zugestimmt haben). Und dann schreiben die Ärzte und Therapeuten offensichtlich ungeprüft die Diagnosen vom Vorgänger ab. Das geschieht auch dann, wenn die damals gestellte Diagnose längst nicht mehr zutrifft, weil z.B. eine Therapie erfolgreich gewesen ist oder weil sich heraus gestellt hat, dass die damalige Diagnose schlichtweg falsch war!
Im Ergebnis wird Sie also eine längst überwundene Depression Ihr Leben lang in der Patientenakte begleiten. Und Sie haben keine Möglichkeit, Ihre Forderung durchzusetzen, dass diese Diagnose wieder gelöscht wird! Noch schlimmer ist, dass nun alle weiteren Ärzte und Therapeuten Ihnen nicht mehr unvoreingenommen begegnen werden. Denn Sie werden ständig unter dem Blickwinkel der damaligen Diagnose gesehen und eingeschätzt.
Ein konkretes Beispiel für diese Problematik:
Mir liegt das Gutachten eines Psychiaters vor, das offensichtlich in zerstörerischer Absicht verfasst wurde: Darin werden alle psychischen Probleme des Klienten ausschließlich auf ein angeblich vorhandenes, aber tatsächlich nie wirklich diagnostiziertes ADHS im Erwachsenenalter zurück geführt. Damit schließt der Psychiater aus, dass dieser Patient jemals andere psychische Probleme haben könnte, als das angebliche ADHS. Da aber ein ADHS nicht vorliegt und der Patient dies als Tatsache (sein gutes Recht) aktiv vertritt, erhält dieser Patient für den Rest seines Lebens wohl keine Psychotherapie mehr! Denn „der Herr Psychiater“ behauptet nun, der Patient sei nicht einsichtswillig in seine Krankheit. Und daher könnte eine weitere Therapie keinen Erfolg bringen. Auch dieses Gutachten wird nie mehr aus den Akten entfernt!
Sie wollen, dass Ihre Patientenakte „sauber” bleibt? Die gerade beschriebene, gewaltig nachteilige Problematik haben Sie nicht, wenn Sie Ihre Psychotherapie selbst bezahlen, sodass sie nicht in die Akten gelangt.
Vorsicht bei Berufsunfähigkeitsversicherungen
Versicherungsgesellschaften versuchen naturgemäß das eigene Risiko bei einem Vertragsabschluss zu minimieren. Deshalb muss man sich auf Herz und Nieren prüfen lassen. Besonders empfindlich reagieren die Versicherer auf psychische Probleme in Ihrer Biografie. Hier müssen Sie in der Regel psychische Erkrankungen aus den letzten 10 Jahren angeben. Das ist nachvollziehbar, denn bis zu 40 Prozent aller Berufsunfähigkeiten sind auf psychische Erkrankungen zurück zu führen. Gibt es hier Vorkommnisse, dann werden entsprechende Leistungen der Versicherung vertraglich ausgeschlossen oder es wird überhaupt kein Vertrag angeboten.
Dabei wird häufig nicht einmal unterschieden ob es sich bei der Therapie um eine eher länger dauernde Problematik wie eine Psychose handelt oder ob es z.B. um eine zeitlich begrenzte Trauerbewältigung wegen eines Todesfall ging. Tritt ein psychisches Problem auf, nachdem erst kürzlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wurde, wird die Versicherung per Gutachten herausfinden, ob das Problem bereits vorher bestanden hat. Teilweise muss man die Hausärzte von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden. Und so erfährt die Versicherung dann ggf. von einer „Altlast”. Der Versicherungsschutz für aktuelle und zukünftige psychische Erkrankungen entfällt dann oder es kommt erst gar kein Abschluss zustande.
Psychische Probleme als Karriere-Hindernis
Psychische Probleme können die Karriere behindern. Zudem gehören psychische Probleme eines Mitarbeiters zu den gerne weitergetragenen Themen. Und je öfter dies weiter erzählt wird, desto phantasierreicher wird ausgeschmückt. Aus einem Besuch beim Neurologen wegen Rückenschmerzen, den man versehentlich in den Terminkalender eingetragen hatte, wird im kollegialen Gerede schnell ein Burnout, eine Depression oder „Schlimmeres”.
Auch bei Personalentscheidungen und Karriereplanungen kann dies einfließen, da man Ihnen „verantwortungsvolle” Aufgaben vielleicht nicht mehr zutraut – auch wenn Ihnen das niemand offiziell sagen wird. Deswegen wird oft empfohlen, über psychische Erkrankungen oder eine Psychotherapie im beruflichen Umfeld besser zu schweigen.
Den direkten Vorgesetzten einzuweihen, kann dann ratsam sein, wenn Sie zu ihm berechtigtes Vertrauen haben. Er hat eine gesetzliche Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter und wird den Genesungsprozess hoffentlich (!!!) konstruktiv unterstützen. Oft kennt er hilfreiche betriebliche Vereinbarungen und er kann versuchen, Ihre Arbeitsbelastung zu reduzieren. Man kann auch, die nötige Vertrauensbasis vorausgesetzt, den Betriebsrat um Unterstützung bitten.
Bei stationären Aufenthalten oder längeren Krankschreibungen wird ebenfalls oft geraten, den Grund zu verschweigen. Das kann heikel sein, denn irgendwann ist eine offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber erforderlich. Vorherige Fehlinformationen verhindern dann eine konstruktive Basis.
Krankschreibungen werden vom Arzt unterzeichnet. Hat man seinem Arbeitgeber eine Knieverletzung gemeldet und es steht dann ein Neurologe oder Psychiater auf der Krankschreibung, hat man ein Problem. (Ein Heilpraktiker kann übrigens keine rechtswirksamen Krankschreibungen vornehmen.)
In den Beamtendienst trotz psychischer Schwierigkeiten?
Beamten-Anwärter werden in der Regel durch einen Amtsarzt gesundheitlich überprüft. Dazu wird er ggf. um eine Schweigepflicht-Entbindung bitten und Kontakt mit Ärzten und Krankenkassen aufnehmen, um ein vollständiges Bild zu bekommen. Das Verschweigen kleinerer Therapien wie z.B. zur Bewältigung von Prüfungsangst wird schon mal verziehen. Schwerwiegendere psychische „Störungen“ wie z.B. „Persönlichkeitsstörungen“ oder Psychosen bedeuten aber das Aus für die Verbeamtung.
Wenn vorhandene oder zurückliegende relevante psychische Störungen bekannt werden, kann das zur Entlassung führen. Eine Lösung sind privat bezahlte Beratungs- oder Therapiestunden bei approbierten Psychotherapeuten oder bei Heilpraktikern für Psychotherapie, denn sie werden auch bei einer Recherche nicht bekannt.
Sollten Ihre Beschwerden jedoch schon so fortgeschritten sein, dass Sie auch medikamentöse Behandlung oder einen stationären Aufenthalt brauchen, müssen Sie den von Krankenversicherungen finanzierten Weg gehen müssen, da hier der Kompetenzbereich eines Heilpraktikers für Psychotherapie endet.
Systemfehler Gesundheitswesen: Ihre sensiblen Gesundheitsdaten werden anonymisiert verkauft
Spätestens seit Jens Spahn als Gesundheitsminister wird die Digitalisierung im Gesundheitswesen mit aller Kraft und unter grober Verletzung von Datenschutz und IT-Sicherheit voran getrieben. Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und die Einführung der elektronischen Patientenakte sind Meilensteine mit dem Ziel, sensible Gesundheitsdaten an die Pharma-Industrie sowie an Forschungseinrichtungen zu verkaufen. Mit der Anonymisierung ist es nicht weit her, denn in den Datensätzen ist zwangsläufig das Geburtsdatum, das Geschlecht sowie eine gekürzte Postleitzahl enthalten. Je mehr Behandlungen und Therapien jemand erhalten hat, um so leichter lässt sich die Anonymisierung aufheben und der Patient identifizieren!
Ein einfaches Beispiel ohne Digitalisierung: Sie lösen in der Apotheke ein Rezept über Duodart ein. Ihre neugierige Nachbarin sieht das Medikament auf dem Tresen und schlussfolgert, dass Sie ein Prostata-Problem haben und nach längerer Einnahme ein Libido- und Potenzproblem dazu. Gleiches gilt für Ritalin / Medikinet (ADHS) oder Citalopram (Depression, Ängste usw.) oder Risperdal (Psychosen).
Zudem soll die elektronische Patientenakte ja auch mittels geeigneter Apps auf dem Smartphone zu lesen sein. Welch geisteskranke Idee! Ein Smartphone ist aus IT-fachlicher Sicht grundsätzlich mehrfach unsicherer als ein aktuell gehaltener Computer. Denn jedes Smartphone ist von Google-Services verseucht, hat eine eindeutige Werbe-ID und niemand kann sicher stellen, dass z.B. Google oder andere Datenkraken nicht doch an die angeblich so sicher gespeicherten Gesundheitsdaten dran kommt.
Und schließlich sollen ja alle Gesundheitsdaten auf einem zentralen Server gespeichert werden, den voraussichtlich die GEMATIK betreiben wird. GEMATIK ist eine IT-Firma, die mehrheitlich dem Bund gehört und den Schwerpunkt Gesundheits-IT hat. Sie ist bereits durch zahlreiche Datenpannen in den Schlagzeilen gewesen und hat durch Datenpannen mehrfach zur Belustigung des ChaosComputerClub beigetragen.
Das Problem, wenn alle Gesundheitsdaten an einer Stelle gespeichert werden, ist offensichtlich: Dieser Server ist ein iedales und lukratives Angriffsziel für alle Hacker. Einer Hochrechnung des ChaosComputerClub nach sind die Gesundheitsdaten eines Menschen in entsprechenden Märkten etwa 3.000 bis 5.000 Euro wert. Multipliziert man dies mit den ca. 60 Millionen GKV-Versicherten, ist klar, wie extrem verlockend solch ein Server-Hack ist. Daher wird der auch nicht lange auf sich warten lassen!
Kleiner Tipp:
Wenn Sie von Ihrer Krankenversicherung eine Versichertenkarte mit integrierter elektronischer Patientenakte erhalten, dann sagen Sie bei jedem Arztbesuch, dass Sie dem Arzt verbieten, darauf irgend welche Gesundheitsdaten zu speichern. Dieses Recht haben Sie (noch).