• Mein Engagement und die von mir erbrachte Leistung ist in der Beratung von gleicher Qualität wie in der Therapie. Deshalb gelten die gleichen Vergütungen je Stunde. Allerdings muss ich bei Beratungs-Leistungen 19% Mehrwertsteuer berechnen, wohingegen Heilbehandlungen immer mehrwertsteuer-befreit sind.
  • Für eine Paarberatung oder Paartherapie berechne ich die gleiche Vergütung je Stunde, obwohl nun zwei Menschen einen Nutzen davon haben. Bei mehr als zwei Personen wie z.B. Familien-Therapie werden wir den Stundensatz individuell vereinbaren.
  • Neu sind meine Angebote in Gruppentherapie. Damit schaffe ich mehr Therapieplätze, damit der enorm zunehmende Bedarf gedeckt wird. Zugleich wird die selbst finanzierte Therapie erheblich günstiger für meine Klienten. – Entgegen verbreiteter Vorurteile ist die Gruppentherapie mindestens genau so wirksam, wie die Einzel-Therapiestunden. Welche Therapieform für Ihr Anliegen am besten geeignet ist, klären wir in einem Erstgespräch.

Die Vergütung

  • Das Erstgespräch von bis zu 90 Minuten Dauer verpflichtet Sie zu nichts, außer mir zum Gesprächsende einen Pauschalbetrag von 50 Euro für meinen Aufwand zu übergeben.

  • Einzel-Therapie – Zeit, Vergütung, Effizienz: Meine Vergütung ist frei vereinbar und sollte 120 Euro für 60 Minuten Therapiezeit betragen. Sie können innerhalb eines Termins die Therapiezeit bei Bedarf auf bis zu 75 Minuten erweitern
    Warum 60 bis 75 Minuten? Die von mir eingesetzten, hoch-effizienten Beratungs- und Therapiemethoden lassen sich nicht in die bei krankenkassen-finanzierten üblichen „50-Minuten-Stunden” hinein quetschen. Meine Methoden benötigen innerhalb eines Therapietermins mehr Zeit, bringen Ihnen aber das sofort spürbare Plus an Effizienz.

  • Gruppentherapie – Zeit, Vergütung, Effizienz: Gruppentherapie biete ich in wöchentlichem Abstand jeden Dienstag Abend in einer kleinen Gruppe von bis zu acht Teilnehmern an. Jeder Termin dauert ca. 2 Stunden zzgl. Pause – Teilnehmerbeitrag 30,- Euro. Im Gegensatz zur Einzel-Therapie mit freier Terminvereinbarung verpflichten sich die Teilnehmer dazu, an mindestens zwölf aufeinander folgenden Terminen an der Gruppe teilzunehmen. Dies ist erforderlich, um Sicherheit, Kontinuität und Vertrauen in der Gruppe sicher zu stellen. Dies ist eine Präsenzgruppe in meinem Praxisraum, in der die individuellen Themen der Teilnehmer im Vordergrund stehen.
    Beginnt ein Klient die Gruppentherapie, ist der erste Teilnahmebeitrag 60 Euro. Der letzte Termin des Teilnehmers ist daher frei, weil bereits bezahlt.

    Eine weitere Gruppe nenne ich "Stark im Sturm des Lebens". Auch diese Gruppe dauert je Termin 2 Stunden zzgl. Pause und die Konditionen sind gleich. In dieser Gruppe bearbeiten wir die am häufigsten als schwierig empfundenen Themen und ist daher themenzentriert und geht weniger intensiv auf individuelle Themen der Teilnehmer ein. Das Ziel dieses Angebots ist die Stärkung der Resilienz, die Entdeckung neuer Möglichkeiten, den heftigen Herausforderungen unserer Zeit stark begegnen zu können. Die Themen wiederholen sich zyklisch, sodass ein Einstieg jederzeit möglich ist. – Angedacht ist, dieses Konzept zusätzlich auch videobasiert anzubieten, statt nur in Präsenz.

    Voraussetzung zur Teilnahme an den Gruppen ist immer ein Erstgespräch in meiner Praxis. In diesem Gespräch können wir auch klären, ob Ihr Anliegen besser in einer Einzel- oder in einer Gruppentherapie bearbeitet werden kann.

    Übrigens: Die Gruppentherapie-Angebote entstehen in Verbindung mit "IdeeCreativ – Netzwerk für zeitgemäße Psychotherapie". Dies ist ein regionaler Zusaammenschluss engagierter Psychotherapeuten und Heilpraktiker der Psychotherapie mit den Zielen:
    –– die Anzahl der verfügbaren Therapieplätze zu erhöhen und Wartezeiten vermeiden.
    –– selbst-finanzierte Psychotherapie wieder bezahlbar zu machen durch gruppentherapeutische Angebote.
    –– freizeit-ähnliche Angebote mit therapeutischem Hintergrund zu entwickeln und durchzuführen.
    –– für Therapeuten eine an die sich wandelnden Gegebenheiten angepasste Form der Einkommen zu ermöglichen.
    Mehr dazu unter www.ideecreativ.de

  • Keine Zusatzkosten: In meiner Vergütung sind die Kosten sämtlicher Informations- und Arbeitsmaterialien enthalten.

  • Barzahlung = Datenschutz: Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich als quittierte Barzahlung (Barzahlung = Datenschutz) am Ende eines jeden Termins. (bitte möglichst passend zahlen.)

  • Paare ohne Aufpreis: Für eine Paarberatung oder Paartherapie berechne ich die gleiche Vergütung je Stunde, obwohl nun zwei Menschen den Nutzen davon haben.

  • Soziale Vergütung: Für Menschen mit geringem Einkommen biete ich auf Anfrage besondere finanzielle Konditionen an – ausgenommen für die Gruppentherapie. Diese Vergünstigung kann auch durch Verrechnung im Gradido-Rabatt-System entstehen, sofern der Klient ein Rabatt-Konto dort unterhält.

  • Beratung und Psychotherapie über Video: Ab sofort biete ich Psychotherapie auch über Videogespräche an. Alle Details dazu finden Sie in diesem Beitrag über mein Angebot Psychotherapie im Videogespräch. Voraussetzung dafür ist immer die vorherige Nutzung mehrerer Therapiegespräche in meiner Praxis, damit ich meiner Sorgfaltspflicht nachkommen kann und auch erkennen kann, ob Therapie per Video hinreichend gute Erfolgsaussichten haben wird.
    Ein Videogespräch dauert 60 Minuten. Die Vergütung beträgt 90 Euro und muss vor Beginn des Videogesprächs bei mir eingegangen sein.

weitere Konditionen

  • Termine nur nach Vereinbarung – notfalls auch an Wochenenden und Feiertagen
    Termine vereinbare ich in der Zeit von 10 Uhr morgens bis spätestens 19 Uhr abends. Spät-Termine enden daher immer gegen ca. 20:30 Uhr.
  • zeitlicher Abstand der Termine: Ich empfehle, Therapietermine mindestens in 14-tägigem Abstand zu vereinbaren. Grundsätzlich aber bestimmen Sie die zeitlichen Abstände! – Ausnahme sind die wöchentlich statt findenden Gruppentherapien.

  • keine „Mindestabnahme”bei Einzel- / Paar-Therapie: Es gibt für Sie keine Verpflichtung, eine bestimmte Anzahl Stunden in Anspruch zu nehmen. Sie können (im Gegensatz zur kassenfinanzierten Psychotherapie) jederzeit die Zusammenarbeit ruhen lassen oder ganz beenden.
    Gruppentherapie – mindestens 12 Termine: Ausnahme sind die wöchentlich statt findenden Gruppentherapien. Hier besteht eine Mindest-Teilnahme an zwölf aufeinander folgenden Terminen. Dies ist erforderlich, damit die nötige Konstanz, Kontinuität und Stabilität der Gruppe sicher gestellt bleibt.

  • keine „Serien-Abfertigung”: Pro Tag vereinbare ich maximal vier Beratungs- / Therapietermine, damit ich Ihnen immer die gleich hohe Aufmerksamkeit, Einfühlsamkeit und Konzentration schenken kann.

  • Kostenübernahme durch Krankenkassen
    • Psychotherapie-Leistungen eines Heilpraktikers dürfen gemäß Urteil des Bundessozialgerichts vom 13.12.2016 nicht von gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden! 
    • Private Krankenkassen erstatten Ihnen nur bei Bestehen einer entsprechender Zusatzversicherung einige Kostenanteile. Bitte informieren Sie sich vor Therapiebeginn und lassen Sie sich schriftlich von Ihrer privaten Krankenkasse verbindlich und im Detail vor Therapiebeginn bestätigen, in welchem Umfang Ihnen Kosten erstattet werden! Denn die Erstattung fällt oft erschreckend gering aus. Laden Sie sich meine Information dazu hier herunter.
    • Angehörige des Öffentlichen Dienstes erhalten psychotherapeutische Leistungen nur noch dann von ihrem Dienstherrn erstattet, wenn sie von einem ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten erbracht worden sind. Obwohl Heilpraktiker-Leistungen den Beihilfeberechtigten bzw. Versicherten erstattet werden, sind psychotherapeutische Leistungen von Heilpraktikern ausgeschlossen worden.
  • von der Steuer absetzen:
    Kosten von Heilbehandlungen können steuerlich absetzbar sein. Allerdings müssten Sie sich noch vor Beginn einer Psychotherapie vom Amtsarzt des für Sie zuständigen Gesundheitsamt die Notwendigkeit der Psychotherapie bestätigen lassen. (siehe Urteil 1K1480/16 Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 4. Juli 2018 und Kommentar hier)– Folglich würde Ihnen der erhebliche Vorteil verloren gehen, dass Ihre Psychotherapie bei einem Heilpraktiker nicht aktenkundig wird.
    Zudem ist fraglich, ob ein Amtsarzt den Ausführungen eines Heilpraktikers der Psychotherapie glauben wird. Er könnte statt dessen die Vorlage eines ärztlichen Attest von Ihnen verlangen, aufgrund dessen er dann die Notwendigkeit der Psychotherapie bestätigen kann.