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„Was kostet das?” – Hier bekommen Sie alle Angaben zu Einzel-Therapie, Paartherapie, Gruppentherapie und Therapie über Video-Gespräch; nicht nur die Vergütungen, sondern auch die sonstigen Regelungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Einblick in meine Praxis

alle Angebote und Preise für Psychotherapie

…bei flexibler Anpassung an die finanziellen Möglichkeiten

an wen sich meine Angebote richten

Meine Angebote richten sich an Menschen im Alter ab ca. 16 oder 18 Jahre bis „ganz alt”. Es sollten keine Psychosen bestehen und die nötigen Fähigkeiten zur Selbstreflektion müssen vorhanden sein. Bei Psychotherapie zu einer Substanz-Abhängigkeit muss der körperliche Entzug erfolgreich abgeschlossen sein.

Mein Praxisraum befindet sich im 2. Obergeschoss eines Wohnhauses. Leider gibt es im Haus keinen Aufzug, sodass der Zugang für Menschen mit Geh-Beeinträchtigung schwierig sein kann. – Bitte benutzen Sie den Anfahrtsplan, der unten auf der Seite verlinkt ist oder die Karte auf der Startseite meiner Website.

die Angebote und ihre Preise

So bekommen Sie schnell Ihren Termin…

Termine vereinbare ich ausschließlich telefonisch – nicht per Email. Das erspart unnötige Rückfragen. Termine sind möglich werktags zwischen 10 und 19 Uhr. Aus besonderen Gründen ist auch ausnahmsweise ein Termin an Wochenenden und Feiertagen möglich.

Das Erst-Gespräch

Vor Beginn einer Zusammenarbeit gebe ich Ihnen Gelegenheit heraus zu finden, ob Sie sich in meinen Räumen und mit mir wohl fühlen. Denn warum sollten Sie äußerst persönliche Dinge mit jemandem bearbeiten, den Sie nicht mögen oder in dessen Räumen Sie sich unwohl fühlen? – Zudem geben Sie mir so die Gelegenheit einschätzen, ob ich mit meinen Möglichkeiten für Ihr Anliegen der Richtige bin. Die Vergütung:
60 € für bis zu 90 Minuten (nur als Barzahlung)

Beratung und Psychotherapie

Mein Engagement und die von mir erbrachte Leistung ist in der Beratung von gleicher Qualität wie in der Therapie. Deshalb gelten die gleichen Vergütungen:
120 € für 60 Minuten (nur als Barzahlung)

zeitlicher Abstand der Termine: Ich empfehle, Therapietermine mindestens in 14-tägigem Abstand zu vereinbaren. Im Gegensatz zu kassenfinanzierter Therapie bestimmen Sie die zeitlichen Abstände selbst und auch, ob Sie eine Pause einlegen oder wann Sie die Zusammenarbeit beenden wollen.

keine „Serien-Abfertigung”: Pro Tag vereinbare ich maximal vier Beratungs- / Therapietermine, damit ich Ihnen immer die gleich hohe Aufmerksamkeit, Einfühlsamkeit und Konzentration schenken kann.

Einzel- und Paartherapie

Für eine Paarberatung oder Paartherapie berechne ich übrigens die gleiche Vergütung je Stunde, obwohl nun zwei Menschen einen Nutzen davon haben. Bei mehr als zwei Personen wie z.B. Familien-Therapie werden wir den Stundensatz individuell vereinbaren.

Sie können innerhalb eines Termins die Therapiezeit bei Bedarf auf bis zu 90 Minuten erweitern. Denn warum sollten wir mitten in einem wichtigen Thema abbrechen, bloß „weil die Stunde rum ist”?

Meine Vergütung:
120 € für 60 Minuten (nur als Barzahlung)

zeitlicher Abstand der Termine: Ich empfehle, Therapietermine mindestens in 14-tägigem Abstand zu vereinbaren. Im Gegensatz zu kassenfinanzierter Therapie bestimmen Sie die zeitlichen Abstände selbst und auch, ob Sie eine Pause einlegen oder wann Sie die Zusammenarbeit beenden wollen.

keine „Serien-Abfertigung”: Pro Tag vereinbare ich maximal vier Beratungs- / Therapietermine, damit ich Ihnen immer die gleich hohe Aufmerksamkeit, Einfühlsamkeit und Konzentration schenken kann.

Gruppentherapie

Mit meinen Angeboten in Gruppentherapie schaffe ich mehr Therapieplätze, damit der enorm zunehmende Bedarf gedeckt wird. Zugleich wird die selbst finanzierte Therapie erheblich günstiger. – Entgegen verbreiteter Vorurteile ist die Gruppentherapie mindestens genau so wirksam, wie die Einzel-Therapiestunden. Vergütung:
30 € für 120 Minuten, mind. 12 Termine (nur als Barzahlung)

Gruppentherapie – Zeit, Vergütung, Effizienz: Gruppentherapie biete ich in wöchentlichem Abstand in einer kleinen Gruppe von bis zu acht Teilnehmern an. Jeder Termin dauert ca. 2 Stunden zzgl. Pause.

Zwei Gruppen gibt es:
Die »Intensiv-Gruppe«, in der die individuellen Themen der Teilnehmer im Vordergrund stehen.

Die Gruppe »Eigen-Macht«. Hier bearbeiten wir die am häufigsten als schwierig empfundenen Themen. Sie ist also themenzentriert und geht weniger intensiv auf individuelle Themen der Teilnehmer ein. Es geht um die Stärkung der Resilienz, die Entdeckung eigener Kräfte und Fähigkeiten, den heftigen Herausforderungen unserer Zeit stark begegnen zu können.

Voraussetzung zur Teilnahme an den Gruppen ist immer ein Erstgespräch in meiner Praxis. Im Gegensatz zur Einzel-Therapie verpflichten sich die Teilnehmer dazu, mindestens an 12 Terminen in ununterbrochener Folge teilzunehmen. Nur so kann sich das für die Gruppentherapie grundlegend wichtige Empfinden von Sicherheit, Zuverlässigkeit, Vertrauen im Miteinander und Kontinuität einstellen und stabil bleiben.

Beratung und Therapie im Video-Gespräch

Wenn der Fahrtaufwand zu groß ist oder andere Gründe dafür sprechen, biete ich auch Beratung und Therapie im Videogespräch an. Vergütung:
100 € für 60 Minuten (nur Vorkasse per Überweisung)

Voraussetzung für Video-Gespräche ist immer ein Erstgespräch und ein bis drei Therapiegespräche in meiner Praxis. – Warum? Damit ich meiner Sorgfaltspflicht nachkommen und erkennen kann, ob Therapie per Video für Ihr Anliegen geeignet ist und gute Erfolgsaussichten bestehen. Alle Details dazu finden Sie in diesem Beitrag über mein Angebot Psychotherapie im Videogespräch.

Vergünstigungen bei geringem Einkommen

Bei geringem Einkommen sprechen Sie mich bitte an. Wir können dann eine verringerte Vergütung vereinbaren. Diese Ermäßigung ist leider bei den ohnehin schon sehr kostengünstigen Gruppentherapie-Angeboten nicht möglich.

zur Kostenübernahme durch Krankenkassen

keine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen

Psychotherapie-Leistungen eines Heilpraktikers dürfen gemäß Urteil des Bundessozialgerichts vom 13.12.2016 nicht von gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Die Regelungen zum sogenannten Kostenübernahmeverfahren gelten nur für approbierte Psychotherapeuten ohne Kassensitz, nicht aber für Heilpraktiker der Psychotherapie.

Kostenerstattung bei privaten Krankenversicherungen

Private Krankenkassen erstatten Ihnen nur bei Bestehen einer entsprechender Zusatzversicherung einige Kostenanteile. Bitte informieren Sie sich vor Therapiebeginn und lassen Sie sich schriftlich von Ihrer privaten Krankenkasse verbindlich und im Detail vor Therapiebeginn bestätigen, in welchem Umfang Ihnen Kosten erstattet werden! Denn die Erstattung fällt oft erschreckend gering aus. Laden Sie sich hier meine Informationen zur Kostenerstattung von Psychotherapie durch Heilpraktiker herunter.

Beihilfe-Leistung für Angehörige des öffentlicher Diensts

Sie erhalten psychotherapeutische Leistungen nur dann von ihrem Dienstherrn erstattet, wenn sie von einem ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten erbracht worden sind. Obwohl Heilpraktiker-Leistungen den Beihilfeberechtigten bzw. Versicherten erstattet werden, sind psychotherapeutische Leistungen von Heilpraktikern ausgeschlossen worden. Quelle hier: „Psychotherapeutische Behandlungen nach den §§ 4a bis 4d BVO NRW, die von Heilpraktikern durchgeführt werden, sind nicht beihilfefähig.”

Verlust des Datenschutz bei Kostenübernahme

Sobald Sie Therapiekosten über Krankenversicherungen oder die Beihilfe finanzieren lassen, wird die Tatsache aktenkundig, dass Sie psychotherapeutische Hilfe in Anspruch genommen haben. Das kann in manchen Berufen, besonders bei Beamten, das Karriere-Aus bedeuten! Zudem werden diese hoch sensiblen Gesundheitsdaten im Rahmen der Digitaliserung und der sogenannten ePA (=elektronische Patientenakte) immer weiteren Kreisen zur Verfügung gestellt, ohne dass Sie darüber die Kontrolle haben. Mehr dazu in meinem Beitrag: Datenschutz & Schweigepflicht bei Heilpraktikern

Therapie von der Steuer absetzen?

Kosten von Heilbehandlungen können steuerlich absetzbar sein – auch wenn diese von einem Heilpraktiker erbracht werden. Allerdings müssten Sie sich noch vor Beginn der Psychotherapie vom Amtsarzt des für Sie zuständigen Gesundheitsamt die Notwendigkeit der Psychotherapie bestätigen lassen. (siehe Urteil 1K1480/16 Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 4. Juli 2018 und Kommentar hier)

Dabei ist fraglich, ob ein Amtsarzt den Ausführungen eines Heilpraktikers der Psychotherapie zur Notwendigkeit der Therapie glauben wird. Er könnte statt dessen die Vorlage eines ärztlichen Attest von Ihnen verlangen, in dem die Notwendigkeit der Psychotherapie bestätigt wird. Auf jeden Fall aber handeln Sie sich das Datenschutz-Problem ein, dass Ihre Psychotherapie aktenkundig wird. (siehe hier)